Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Gemeinnützigkeit erreicht

Text vergrößern Text verkleinern
  1. #1
    Mitglied SuS e.V. Administrator
    Registriert seit
    03.07.2005
    Ort
    München - Bayern
    Alter
    46
    Geschlecht:
    Beiträge
    21.038

    Standard Gemeinnützigkeit erreicht

    clicks4charity - Mit jedem Online-Einkauf Geld für SuS e.V. sammeln!





    Liebe Mitglieder, Interessierte und Unterstützer,

    der Verein Sucht und Selbsthilfe e.V. ist seit dem 19.01.2008 als gemeinnützig anerkannt und somit berechtigt Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen.

    Wir danken dem Finanzamt München, die zuständigen Sachbearbeiter der Abteilung Körperschaften haben uns wirklich sehr unterstützt. Dadurch konnte alles reibungslos ablaufen und es ist überdurchschnittlich schnell erfolgt - herzliches Dankeschön!

    Genauer bedeutet das nun: (ganzer Bescheid als PDF)
    Die Körperschaft fördert folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke:
    Öffentliche Gesundheitspflege
    ( § 52 Abs. 2 Nr. n) 3 der Abgabenordnung neue Fassung .
    Behandlung der Spenden
    Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet
    werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§
    50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
    Behandlung der Mitgliedsbeiträge
    Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich
    vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
    LG Franz
    Geändert von Franz (04.06.2009 um 00:07 Uhr) Grund: Link ausgebessert

  2. #2
    Mitglied SuS e.V. Administrator
    Themenstarter

    Registriert seit
    03.07.2005
    Ort
    München - Bayern
    Alter
    46
    Geschlecht:
    Beiträge
    21.038

    Standard

    Liebe Mitglieder und Mitleser,

    gestern hat uns der neue Freistellungsbescheid erreicht und auf diesem Weg will ich mich auch beim Finanzamt München bedanken - innerhalb 2 Tagen

    Für einige Vorhaben brauchen wir nämlich den Bescheid und natürlich wollen wir den auch öffentlich zeigen, dass unsere Spenden und auch Mitgliedsbeiträge weiter bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
    ==> Neuer Bescheid (Freistellungsbescheid)

    Wenn wer dazu Fragen hat, dann immer her damit, am besten direkt an die Vorstands-Mailadresse ==> vorstand@suchtundselbsthilfe.de

    LG Franz

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65