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Thema: Brauche dringend Rat zu Arbeitslosengeld I und II

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  1. #1

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    Standard Brauche dringend Rat zu Arbeitslosengeld I und II

    hi,

    ich hoffe, dass mir jemand einen Rat geben könnte

    Ich bekomme zur Zeit Arbeitslosengeld I. Mein Mann hat eine geringfügige Beschäftigung und ist über mich familienversichert.

    Das Problem:

    Ich bekomme um die 900 EUR Arbeitslosengeld I. Mein Menne wird am 30.6.2010 am Rücken operiert und kann dann logischerweise erst mal nicht arbeiten und hat dann somit kein Einkommen. Er wohnt bei seinem Vater in der Wohnung (untere Etage). Da er über 25 Jahre alt ist, bildet er zusammen mit seinem Vater KEINE Bedarfsgemeinschaft mehr. Ein Umzug ist momentan nicht möglich. Da habe ich mir gestern ein rechtskräftiges URteil vom Bundessozialgericht rausgesucht.

    Meine Frage:

    So... also wie sieht es mit seinen Ansprüchen gegenüber des Sozialamtes aus? Wir sind verheiratet, aber wohnen noch in getrennten Wohnungen. Wie ich das verstanden habe, bilden wir auch dann, wenn wir getrennte Wohnungen haben, eine Bedarfsgemeinschaft???? Hat er dann noch einen Anspruch auf Hartz IV (Lebensunterhalt)? Oder sagt das Amt, dass wir von den ca. 900 EUR zusammen leben müssen? Wieviel Geld würde uns gesamt zustehen?

    BIn völlig verwirrt, habe schon viel im Internet gelesen und habe auch das Sozialgesetzbuch hier, aber ganz schlau werd ich daraus nicht

    Wir möchten dafür sorgen, dass sein Vater monatlich einen Betrag in höhe von 300 EUR als Mietanteil erhält. Können wir einen Untermietvertrag abschließen?

    Danke schon mal fürs Lesen, hab etwas durcheinander geschrieben, ich kenne mich null aus mit Hartz IV. Vielleicht kennt das ja jemand?
    Geändert von paindrop82 (22.06.2010 um 11:17 Uhr)

  2. #2
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    Hi pain, da bin ich echt überfragt, ihr seid verheiratet und wohnt nicht zusammen. Als Frau wärst du Unterhaltspflichtig deinem Mann gegenüber. Ich würde meinen, wenn er eine eigene Wohnung hat, und einen Mietvertrag mit seinem Vater macht, dann hat er auch Anspruch auf hartz IV. Ich denke mal, Bedarfsgemeinschaft ist erst, wenn er mit dir zusammenwohnt. Er darf aber nicht bei dir gemeldet sein, sondern in der Wohnung bei dem Vater. Warum wohnt ihr nicht zusammen? Wenn ihr zusammenwohnt, dann könnt ihr doch noch wohngeld beantragen. Ich wußte gar nicht daß ihr verheiratet seid, ich dachte immer, es war dein Freund. Liebe Grüße Tine

  3. #3

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    Auch wenn´s schon länger her ist, meiner Meinung nach eine super Informationsquelle in Sachen Hartz IV und Sozialhilfe ist die Seite [url=http://www.tacheles-sozialhilfe.de]Tacheles - Aktuelle Informationen zum Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung[/url].
    Dort gibt es auch eine Rechtsprechungsdatenbank mit Gerichtsurteilen, auf die man sich berufen kann.

  4. #4

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    Ich sag es mal vorsichtig: 900 Euro für 2 Personen... das ist nicht bedarfsdeckend. Also würde schon hier dem grunde nach unter Umständen ein Anspruch auf ALG II bestehen - selbst wenn das Amt nur eine von den beiden Wohnungen "sponsort".

    Für mich ist die REchnung recht einfach: 2 Personen haben einen Bedarf von 628 Euro. Dazu kommt noch die Miete.

    Natürlich hat Wohngeld Vorrang gegenüber dem ALG II. Also lohnt es sich, hier schnellstens einen Antrag zu stellen.

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