Seite 1 von 2 1 2 Letzte
Ergebnis 1 bis 10 von 20

Thema: Dringend Rat gesucht! Arbeitslosengeld/Sozialhilfe

Text vergrößern Text verkleinern
  1. #1

    Registriert seit
    22.10.2008
    Ort
    irgendwo in NRW
    Alter
    29
    Geschlecht:
    Beiträge
    1.778

    Standard Dringend Rat gesucht! Arbeitslosengeld/Sozialhilfe

    Hallo zusammen,

    habe ein dringendes Anliegen. Ich kenne mich damit gar nicht aus.

    Und zwar mein Freund wurde gekündigt von seinem Arbeitgeber. Wir haben KÜndigungsschutzklage eingereicht und im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht haben sich die Parteien mit einem Vergleich geeinigt.
    Er war sieben einhalb MOnate dort beschäftigt.

    So und mein Freund hat sich pünktlich arbeitslos gemeldet und alles beim Arbeitsamt eingereicht. Und jetzt heute hatte er den Termin bei der Leistungsabteilung und die sagten ihm, er würde gar kein Geld vom ARbeitsamt bekommen, er solle zum Sozialamt gehen. Beim Sozialamt haben sie ihm dann gesagt, dass sein Vater ihn bis zum 25. Lebensjahr durchfüttern muss, weil er zu Hause wohnt. Das Problem ist, sein Vater liegt irgendwie 50 EUR über dem Satz um Wohngeld zu beantragen. Sein Vater hat aber super viele Schulden und kann ihn kaum durchfüttern. Kann man da gar nix machen?

    Das kann doch irgendwie nicht sein, dass er gar nichts bekommt? Vielleicht hat jemand das gleiche erlebt und hat etwas erreicht?? WIr sind total verzweifelt

    LG Pain

  2. #2
    Mitglied SuS e.V.
    Registriert seit
    16.08.2009
    Alter
    45
    Geschlecht:
    Beiträge
    2.339

    Standard

    Hallo Pain, daß Du verzweifelt bist, kann ich verstehen. Unser Sohn hat bei seiner Mutter gelebt und er wollte auch Geld vom Sozialamt beantragen, hat man abgelehnt, eben aus den selben Gründen wie ihr gesagt bekommen habt. Er sollte auch bei seiner Mutter wohnen bleiben, bis er 25 ist. Sie hat ihn dann einfach rausgeschmissen, weil sie ihn auch nicht durchfüttern wollte. Er ist notgedrungen zu seiner Freundin gezogen. Das Sozialamt hat dann befürwortet, daß es unzumutbar ist, bei seiner Mutter zu leben, (ist wirklich unzumutbar, verstehen sich nicht usw.) und mit seiner Freundin lebt er jetzt in einer Bedarfsgemeinschaft und sie bekommen beide das Geld vom Sozialamt, was zu zweit ihnen zusteht (Seiner Freundin und ihm) Aber es ist leider so geregelt, daß ein Kind bis zum 25. Jahr bei den Eltern leben muß und wenn die Eltern genug Geld verdienen, diese auch durchfüttern müssen. Die Kinder haben nur Anspruch auf Kindergeld, bzw. die Eltern. Ihr müßtet versuchen, es durchzusetzen, daß er eine eigene Wohnung beziehen darf, aber da muß man dem Vater schon ganz schön mies machen und das wollt ihr sicher nicht. Ich denke, da wird Euch nichts anderes übrig bleiben, als dieses blöde Gesetz so hinzunehmen. Aber vielleicht hat ja noch ein anderer eine Idee. Ausziehen und für sich selber sorgen und Geld vom Sozialamt beziehen darf man erst, wenn man eigene Arbeit hat oder in Ausbildung geht. Festlegen will ich mich aber nicht. Lg. Tine

  3. #3
    Mitglied SuS e.V. Administrator
    Registriert seit
    03.07.2005
    Ort
    München - Bayern
    Alter
    46
    Geschlecht:
    Beiträge
    20.176

    Standard

    Es scheint, als wenn dein Freund keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat, also wohl nicht 12 Monate zusammen bringt, die man ja innerhalb ner bestimmten Frist gearbeitet haben muss. Warum er aber gar nix bekommen soll, das is schon etwas merkwürdig.

    Aber die Aussage vom Amt, also bis 25 müssen Eltern aufkommen, wenn der eh daheim wohnt, da is sicher alles richtig.
    Die Schulden des Vaters müssen da eben zurück stehen, der nicht pfändbare Teil erhöht sich ja in dem Fall, wenn der für seinen Sohn aufkommen muss.
    Wenn man nur 50 € über irgendwelchen Grenzen liegt, dann kann man ja vlt mit seinem Arbeitgeber reden und paar Stunden weniger arbeiten.

    Zudem sollte auch ausschlaggebend sein, was bei dem Vergleich den erwirkt wurde.
    Hat der da auch ne Abfindung bekommen? Dann würde sich natürlich jedes Amt raus halten, solange der davon leben kann.

    Letztlich wird aber eh nur eines helfen, nen Job suchen und wieder arbeiten und ja, wir haben viele Arbeitslose, nur wer suchet, der findet

    Ich würde es in nem Fachforum versuchen z.B. http://www.sozialhilfe24.de/sozialhi...um/forums.html

    LG Franz
    Geändert von Franz (28.09.2009 um 10:19 Uhr) Grund: Link ausgetauscht

  4. #4
    Themenstarter

    Registriert seit
    22.10.2008
    Ort
    irgendwo in NRW
    Alter
    29
    Geschlecht:
    Beiträge
    1.778

    Standard

    lieben Dank für deine Antwort Tinchen

    ja, ich hab mir das schon gedacht, dass es so kommt, aber weil sein Vater so viele Schulden hat, hab ich gehofft, dass er wenigstens Geld für Nahrungsmittel bekommen kann, weil es ist doch so unzumutbar das ganze da er ja aufgrund seines Rückenleidens nicht arbeiten kann momentan, hat er beim Arbeitsamt nach einer Umschulung gefragt, da er in seinem alten BEruf definitiv nicht mehr arbeiten darf laut mehrerer Arztberichte!! das hat das Arbeitsamt abgelehnt! Ja und das kann doch irgendwie nicht richtig sein?

    Würde das was bringen, wenn er sich krank schreiben lässt weiter, bekommt er dann, obvwohl er arbeitslos Krankengeld von der Krankenkasse? Weil wenn man krankgeschrieben ist, darf man ja nicht zum Arbeitsamt, boah ist das kompliziert alles .(


    @franz: Ja du hast recht wegen den Zwölf MOnaten. Die müssen ja voll sein, um Arbeitslosengeld ´1 zu beziehen, so viel weiß ich auch noch

    ja Abfindung: 500 EUR brutto (also ein Witz) und das will der Arbeitgeber trotz gerichtlichen Vergleichs nicht zahlen und jetzt müssen wir ne Kontenpfändung beim Arbeitgeber durchziehen.
    Geändert von paindrop82 (28.09.2009 um 10:23 Uhr)

  5. #5
    Mitglied SuS e.V. Administrator
    Registriert seit
    03.07.2005
    Ort
    München - Bayern
    Alter
    46
    Geschlecht:
    Beiträge
    20.176

    Standard

    Arbeitsunfähig heißt ja nicht, dass man nicht zum Amt gehen kann. Wenn er aber ein Gutachten hat, dass er nicht mehr gehen kann, dann ist das natürlich was anderes.

    Das Arbeitsamt wird selbst prüfen, ob das Rückenleiden so massiv ist, dass man nicht mehr in dem Job arbeiten kann. Zudem, wenn es durch den Job entstanden ist, dann sollte eigentlich der Renterversicherer zuständig sein.

    Wenn das AA was ablehnt, dann kann man immer Widerspruch einlegen und dann kommts doch zur amtsärztlichen Untersuchung!

    LG Franz

  6. #6
    Themenstarter

    Registriert seit
    22.10.2008
    Ort
    irgendwo in NRW
    Alter
    29
    Geschlecht:
    Beiträge
    1.778

    Standard

    ja das hat er ja alles schon gutachten etc. und zum Amtsarzt geht er glaub ich noch, das kommt noch. Er hat von Geburt an ein Rückenleiden, aber durch den Arbeitsunfall ist es so schlimm geworden, dass er nun gar nix mehr heben kann. Was kann man denn tun, um so eine Umschulung zu bekommen, wenn das Amt sich querstellt?

  7. #7
    Mitglied SuS e.V. Administrator
    Registriert seit
    03.07.2005
    Ort
    München - Bayern
    Alter
    46
    Geschlecht:
    Beiträge
    20.176

    Standard

    Da müsste man die Begründung kennen und ich bin kein Anwalt - aber den wird man dann brauchen.

    Wenn es aber so ist wie du schreibst, also durch einen Arbeitsunfall verursacht, dann ist der Rentenversicherer in der Pflicht, nicht das Arbeitsamt.

    Städtische Sozialberatung oder ähnliches ist kostenfrei und sollte da mehr drüber wissen


    LG Franz

  8. #8
    Mitglied SuS e.V.
    Registriert seit
    16.08.2009
    Alter
    45
    Geschlecht:
    Beiträge
    2.339

    Standard

    Hi, ich habe nicht so viel Ahnung wie Franz, aber ich würde Dir raten, mal zur Krankenkasse zu gehen und auch zur Rentenberatung. Wenn er durch einen Arbeitsunfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, denke ich ist die Rentenstelle dafür zuständig. Er sollte sich auf jeden Fall krank schreiben lassen, denn er kann ja nicht, egal, ob er Geld kriegt oder nicht. Besser wäre gewesen, er hätte sich vor der Kündigung krank schreiben lassen, dann hätte er jetzt für 72 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Sprecht bitte mit der Krankenkasse. Dann soll er aber auch zu den richtigen Ärzten gehen, nicht nur zum Hausarzt, mein Mann hat das jetzt alles durch, Arbeitsunfall, Krankschreibung seit Januar, Rentenantrag, der wurde abgelehnt, er kann ja noch Hausmeister machen, als ob man sich da nicht bücken müßte. Aber das ist was anderes. Bei der Rentenversicherung kann er einen Antrag auf eine Rehamaßnahme sprich Umschulung stellen, da er in seinem alten Beruf nicht mehr arbeiten kann und bei einer Umschulung gibts dann auch Übergangsgeld für die Umschulung, müßte es vom Arbeitsamt auch geben. Ganz wichtig ist die Umschulung, vielleicht ins Büro oder so. Geht zur Krankenkasse und zur Rentenversicherungsberatung und laßt Euch nicht abwimmeln. Er muß natürlich sagen, daß er unbedingt arbeiten will. Alles andere ergibt sich dann, denke ich mal. Lg. Tine

  9. #9
    Carryon

    Standard

    Huhu,
    zuerst, ganz soviel Ahnung hab ich nicht. Aber eines macht mich doch stutzig. Wenn es ein Arbeitsunfall war dann ist definitiv die Berufsgenossenschaft in der Pflicht, ich habe ja ein ganz ähnliches Problem gerade. Wenn er aufgrund eines Arbeitsunfalles nicht mehr arbeiten kann kommt die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers für alle Folgen auf, vorausgesetzt der Arbeitsunfall wurde als solcher gemeldet. In meinem Fall ist es ja auch so das sich Rententräger und Berufsgenossenschaft darüber streiten wer nun zahlen muss. Und so wie es im moment aussieht werde ich Rente von der Berufsgenossenschaft bekommen. Das ist das eine das ich sicher weis.

    Das andere: also die 19 jährige Tochter meines Freundes flog ja auch von zuhause raus wegen unzumutbarer Zustände und Streitereien. Es stimmt das trotzdem beide Elternteile dafür aufkommen müssen um den Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Die Mutter konnte nachweisen das dies nicht zumutbar ist. Sie ist ja dann bei uns eingezogen. Die Sachlage ist etwas anderst da Ihr kleines Kind ja auch eigentlich berücksichtigt würde als eigene Bedarfsgemeinschaft. Aber das Kind hat Sie ja abgegeben als Pflegekind. Von dem her zählt nur Sie. Da es bei uns auf die Dauer auch nicht ging.....(unzumutbar, möchte nicht näher drauf eingehen) haben wir den Antrag auf Grundsicherung gestellt der auch genehmigt wurde. Ihr hätte somit eine Wohnung mit ca 30 m² zugestanden und die üblichen Geldzahlungen. Lass Dich mal bei Pro Familie beraten, die sind auch für solche Fälle zuständig. Ich kann mir nicht vorstellen das es an 50 Euro scheitern sollte. Nicht das ich jetzt zum Betrug hier anstiften möchte, aber es hört sich ja so an als würde es überhaupt nicht gehn bei euch finanziell. Da reicht auch das Kindergeld von 150 Euro nicht aus. Wie gesagt, kenne mich nicht supergut aus und hoffe ich hab Dir nichts falsches gesagt. Alles liebe, Carry

  10. #10
    Mitglied SuS e.V. Administrator
    Registriert seit
    03.07.2005
    Ort
    München - Bayern
    Alter
    46
    Geschlecht:
    Beiträge
    20.176

    Standard

    Wo Carry natürlich vollkommen Recht hat, Berufsgenossenschaft ist der springende Punkt, dann der Rentenversicherer, dann eben KK und die streiten das dann schon aus - nur jetzt is schnelle Beratung nötig!

    LG Franz

Seite 1 von 2 1 2 Letzte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Lügendetektortest dringend gesucht
    Von suncityy im Forum Einsamkeit
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 09.01.2009, 17:45
  2. Filmtitel gesucht
    Von sweety im Forum Filme
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 27.11.2007, 21:57
  3. Schmerztherapeut gesucht
    Von sweety im Forum Therapie / Erfahrungen mit professionellen Helfern
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 17.11.2006, 13:31
  4. Gesucht!
    Von Franz im Forum OFF-TOPIC
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 25.08.2006, 20:17
  5. Arbeitslosengeld
    Von Mamono im Forum Behörden und Recht
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 21.09.2005, 16:50

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65