Das Landgericht in Nürnberg/Fürth hat folgendes Entschieden:
Mit der Begründung, dass Substituierte eine Abhängigkeit von Heroinbewusst in Kauf nehmen und somit den Versicherungsfall der möglichen späteren Methadon
-Behandlung vorsätzlich herbeiführen.
Und auch wenn Folgendes nun vom eigentlich Thema ein wenig abschweift:
Hallo?? Suchtist eine eigene Krankheit - mag sein, dass es weitere Krankheiten begünstigt, aber deshalb kann man doch Sucht
nicht als Nicht-Krankheit darlegen, die man sich auch noch total selbst aussucht - krank is' man als Betroffener ja wohl schon...
... könnt' ich echt kotzen, wenn ich sowas les..
Und überhaupt, was is' das denn bitte für eine schwachsinnige Urteilsbegründung?! *aufreg*
Quelle: Ärzteblatt





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und das Bewußtsein für die Verschiedenartigkeit von
