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Thema: Krankenkassen zahlen Substitution nicht

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  1. #1
    Mitglied SuS e.V. Forenleiterin
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    Standard Krankenkassen zahlen Substitution nicht

    Das Landgericht in Nürnberg/Fürth hat folgendes Entschieden:
    Ein Heroin -Abhängiger genießt keinen Versicherungsschutz und kann nicht verlangen, dass die Kosten einer Methadon -Behandlung von der Krankenversicherung bezahlt werden.
    Mit der Begründung, dass Substituierte eine Abhängigkeit von Heroin bewusst in Kauf nehmen und somit den Versicherungsfall der möglichen späteren Methadon -Behandlung vorsätzlich herbeiführen.


    Und auch wenn Folgendes nun vom eigentlich Thema ein wenig abschweift:
    Bei Suchtkrankheiten könne es zwar generell zweifelhaft sein, ob der Betroffene sich darüber im Klaren sei, dass er mit der Sucht eine Krankheit verursache. Bei Heroin sei dies aber anders zu beurteilen, heißt es weiter in der Begründung.
    Hallo?? Sucht ist eine eigene Krankheit - mag sein, dass es weitere Krankheiten begünstigt, aber deshalb kann man doch Sucht nicht als Nicht-Krankheit darlegen, die man sich auch noch total selbst aussucht - krank is' man als Betroffener ja wohl schon...
    ... könnt' ich echt kotzen, wenn ich sowas les..


    Und überhaupt, was is' das denn bitte für eine schwachsinnige Urteilsbegründung?! *aufreg*

    Quelle: Ärzteblatt
    Geändert von .fibra. (17.10.2009 um 23:23 Uhr)

  2. #2
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    Standard

    Ich bin schuld wenn ich mir den Arm breche, ich bin schuld wenn ich suchtkrank werde und ich bin schuld, wenn ich dann irgendwann sterben werde.

    Alles was an dem Urteil krank ist, das ist das Urteil selbst - in welcher Sphäre so ein Richter lebt, das würd mich mal interessieren.
    Normal werden Gutachter geladen und ich kann mir nicht vorstellen, dass der so was verzapfen würde. Also sollte das Urteil auch anzufechten sein ...

    Dieses Urteil gibt also vor,
    Therapien bei Heroin -, Kokain -, Alkohol - und Nikotinabhängigkeit nicht versicherungsfähig - Ecstasy -, Marihuana - und Koffeinabhängigkeit wegen ihres geringeren Suchtpotenzials hingegen sehr wohl. Wirklich eine sehr interessante Logik.

    Lieben Dank Justitia, so stell ich mir einen unabhängigen Richterspruch vor!

    LG Franz

  3. #3
    fritz_the_cat

    Standard

    Hi,

    das habe ich nun aber ganz anders gelesen:

    [...]Bei Suchtkrankheiten könne es zwar generell zweifelhaft sein, ob der Betroffene sich darüber im Klaren sei, dass er mit der Sucht eine Krankheit verursache. Bei Heroin sei dies aber anders zu beurteilen, heißt es weiter in der Begründung.[...]
    heißt in lesbares Deutsch übersetzt, daß man bei Suchtkrankheiten nicht generell damit rechnen muß, daß die Sucht auch eine Krankheit verursacht. Bei Heroin sei das anders. Sie versuchen also Heroin eine Sonderrolle zuzuschreiben, weil in Gesellschaft die Risiken des Heroinkonsums allgemein bekannt seien. Außerdem ist dies ein Sonderfall, weil der Betroffene als ehemaliger Krankenpfleger - sogar im Bereich Anästhesie - wissen muß, was er da tut. Er hat das ihm bekannte Risiko bewußt in Kauf genommen.

    Es ist noch nicht allzu lange her, daß Alkoholismus als Krankheit anerkannt wurde (Bundesgerichtshof, 196 und das Bewußtsein für die Verschiedenartigkeit von Sucht ist noch wenig verbreitet. Ob Kaufsucht wirklich ein eigenständiges Krankheitsbild ist, ist meines Wissens nach immer noch umstritten.

    Da Richter bei uns nicht unabhängig sind, sondern Angestellte des Staates, sind sie natürlich versucht, immer im Interesse des Staates zu urteilen - wie sonst sollten sie ihre Karriere fördern. Eine Senkung der krankheitskosten, indem man Suchtfolgen zumindest teiweise als selbstverschuldet definiert, liegt schließlich im Interesse des völlig maroden Gesundheitssystems.

    Grüße

    det

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