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Thema: Drogenkonsum und Führerschein

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  1. #1
    Carryon

    Standard Drogenkonsum und Führerschein

    Ich habe eben im Netz einen interessanten Artikel gesehn. Hierbei ging es darum das Blutentnahmen die von Polizisten angeordnet werden unter bestimmten Umständen anfechtbar sind. Selbst wenn ein schnelltest ein positves Ergebniss zeigt muss ein Polizeibeamter immer zuerst einen Richter befragen wegen einer Blutentname. Es sei nicht rechtens das Polizeibeamte das selbst entscheiden, nur in seltenen Fällen. Wenn z.b keine Möglichkeit besteht einen Richter zu erreichen. Im Vorliegendem Fall wurde ein Drogenkonsument in dessen Blutprobe erhebliche Mengen von THC gefunden wurde freigesprochen.

    Kann das kaum glauben, das könnte einige interesieren die zur Zeit ein Verfahren am laufen haben. Ich frage mich allerdings wie man beweisen soll das ein Polizist keinen Richter gefragt hat? Es gibt jetzt wohl schon einige Rechtsprechungen in denen Drogenkonsumenten Ihren Führerschein trotz positiven Bluttest behalten durften.

    Meine ganz persönliche Meinung: Egal was für Drogen....das Auto muss immer stehn bleiben, da gibts kein Wenn und Aber. Und eine Bestrafung finde ich da sehr angemessen.
    http://straffrei-mobil.de/index.php/...ahmen-anordnen
    Geändert von Carryon (27.11.2009 um 10:13 Uhr)

  2. #2
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    Standard

    Eine Richterliche Anordnung ist ja kein privates Gespräch, das muss schriftlich beantragt und dann natürlich auch so festgehalten sein. Nachträglich kann es der Anwalt also bei einer Akteneinsicht sehen.

    Grundsätzlich sollten die Gründe für die Annahme von Gefahr im Verzug vor der Anordnung einer Blutentnahme ohne Zustimmung eines Richters von den Beamten protokolliert werden.
    Quelle: http://straffrei-mobil.de Interview: Verkehrsrechtler Demuth zum Richtervorbehalt bei Blutentnahmen Montag, 28. September 2009 um 09:55

    Nach meiner Auffassung also, kann nicht so leicht ohne Gerichtsbeschluss gehandelt werden - ein THC -Gehalt ändert sich nicht in paar Stunden, also kann man ruhig auf nen Beschluss warten - Gefahr in Verzug dürfte schwer in Betracht zu ziehen sein.

    Wenn aber wer die ersten male mit der Polizie zu tun hat, dann ist man doch sehr eingeschüchtert und weiß nicht was man für rechte hat. Die drängen ja förmlich drauf, schüchtern ein und und und ....
    Genauso verhält es sich mit Aussagen, welche später straf mildernd wirken sollen - so was sollte man unterlassen und erst mit dem Anwalt besprechen, der einen Deal mit dem Staatsanwalt machen kann. Die Polizei hat da gar keinen Einfluss darauf, egal was se plappern!

    LG Franz

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