Nun ist es soweit, der Verein
Sucht 
und Selbsthilfe ist gegründet, ein Kraftakt bewältigt!
8 Gründungsmitglieder haben sich am 19.01.2008 in Berlin in der Kneipe Miro (Nebenraum) zusammen getroffen und haben sich von Franz 3 Stunden volllabern lassen - jede kleinste Möglichkeit an rechtlichen Belangen wurden erläutert und umgesetzt.
Anhand der für die Gründungsmitglieder vorher bekannte
Tagesordnung (Download als PDF) wurde dann Stück für Stück der Gründungsakt vollzogen.
Es wurden Wahlen abgehalten, die Satzung beschlossen (ist ein extra Link), alles wurde natürlich in einem
Protokoll (Download als PDF) festgehalten. Alle
Abstimmungen und Beschlüsse (Download als PDF) wurden extra in einer Liste aufgezeichnet.
Nach erfolgreicher Eintragung (seit 25.01.2008 ) ins Vereinsregister über das Registergericht München dürfen wir uns nun Sucht und Selbsthilfe e.V. nennen.
Dokument als PDF
Die Neuwahl der 2. Vorsitzenden wurde nun durch das Registergericht München bestätigt und ist hier als PDF downloadbar ==>
Änderung
Am 04.02.2008 wurde uns vom Finanzamt München auch die Gemeinnützigkeit bescheinigt. Die Bescheinigung erlaubt uns die Erstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen).
Dokument als PDF
Die Körperschaft (also SuS e.V.) folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke:
Öffentliche Gesundheitspflege
52 Abs. 2 Nr. n) 3 der Abgabenordnung neue Fassung .
Behandlung der Spenden
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet
werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§
50 Abs. 1 EStDV auszustellen.
Behandlung der Mitgliedsbeiträge
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich
vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.