ich habe letztens mit einem Bekannten über den Suizidgeredet; er meinte, dass jmd. der Selbstmordabsichten hat und diese offen äußert zwangseingewiesen wird, bzw. entmündigt wird. ich hab da nicht so die ahnung von und mich würde mal interessieren welche genauen voraussetzungen es braucht, damit jemand gegen seinen willen in eine klinik gesteckt wird bzw. sogar entmündigt wird! reicht da ein selbstmordversuch bzw. n diagnostiziertes borderline-syndrom aus?
wenn jemand sich zb gegen ne lebensrettende OP entscheidet, dann ist das ja quasi auch selbstmord, aber in dem fall darf der arzt doch nix machen?! wieso ist das dann bei Suizidenten anders? wenns denn anders ist...
konkretes beispiel: person x; klar bei kopf und vollkommen gesund erklärt seinem arzt er hat vor, sich heute abend zu vergiften, die erforderliche Dosis hat er sich schon besorgt und liegt griffbereit auf seinem Schreibtisch. Muss der Arzt die Polizei/Krankenwagen einschalten oder ihn selbst gewaltsam davon abhalten?
würd mich freuen wenn mir da jemand infos zu geben könnte, der wiki-artikel über entmündigung ist leider sehr allgemein gehalten.






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), kann man nur zwangseingewiesen werden, wenn man wirklich versucht, sich umzubringen, also bei einem aktuellen, akuten Versuch, die Ankündigung ansich reicht meiner Ansicht nicht aus.


