Liebe Mitglieder und Mitleser,
oft liest man drüber, aber dann lässt man es doch meist ...
Habt ihr eine, wollt ihr eine, was denkt ihr über eine solche Verfügung??
Hier mal ein paar Eckpunkte:
Worauf kommt es bei einer solchen Patientenverfügung an?
Mit einer Patientenverfügung legt ein erwachsener und eigenverantwortlich handelnder Mensch fest, ob und in welchem Ausmaß im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung lebensrettende und lebensverlängernde Maßnahmen erwünscht sind.
Damit dieses Dokument Rechtsgültigkeit besitzt, muss man einige Regeln beachten. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 1901a geregelt.
[FONT="]Vollmachten, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung[/FONT]
Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst werden.
Zahlreiche karitative Einrichtungen und Hilfsorganisationen bieten dazu seit einigen Jahren Formulare an. Diese sind kostenfrei und enthalten bereits die wichtigsten Angaben, die nur angekreuzt werden müssen.
Beispiel ==> [FONT="] BMJ | Patientenverfgung
[/FONT]
Der Vorteil ist, dass die Regelungen hier so formuliert sind, dass sie tatsächlich [FONT="]rechtliche Gültigkeit [/FONT] besitzen.
Die Unterschrift ist eigenhändig und im Idealfall vor einem Notar zu leisten. Grundsätzlich sollten Zeugen die Unterschrift bestätigen können. Zusätzlich muss ein Notar zur Beglaubigung berufen werden, wenn der Verfasser nicht in der Lage ist, eigenhändig eine rechtskräftige und nachvollziehbare Unterschrift zu leisten.
Ich für meinen Teil werde in Kürze eine machen, Notargang erspare ich mir, weil meine Ehefrau und Eltern Bescheid wissen. Unterschriftleistung erfolgt natürlich unter Zeugen
LG Franz