Alleiniges Sorgerecht

  • Hallo zusammen!

    Ich hoffe mal auf ein paar Erfahrungen oder ein paar Infos, falls sich Jemand hier damit ein wenig auskennt.
    Folgender Fall:
    Meine Mutter, meine Schwester und ich sind vor ein paar Monaten bei meinem Vater aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen (Flucht). Die Trennung war schon lange fällig, aber meiner Mutter fehlte immer der Mut.
    Neben häuslicher Gewalt kam es dann noch zu seelischer Misshandlung von meinem Vater uns Kindern gegenüber.
    Meine Mutter will nun das alleinige Sorgerecht für meine Schwester (13 Jahre alt) beantragen. Er kümmert sich nicht um sie, scheint auch kein Interesse zu haben und meldet sich auch sonst nicht bei ihr.
    Dennoch glaube ich aber, dass er nicht einfach dem Antrag zustimmen würde und sicher das gemeinsame Sorgerecht behalten will.
    Allein aus dem Grund, weil die beiden sich auch unterflächlich immer noch bekriegen.

    Nun frage ich mich natürlich, was da auch auf mich zukommt. Bei keiner Einigung wird es ja zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
    Muss ich da als Schwester dann aussagen? Oder habe ich auch da ein Verweigerungsrecht? Wenn psychologische Gutachten gefordert werden, wird dann nur meine Schwester dabei einbezogen oder ziehen die mich als Geschwisterteil da auch rein?

    Ich persönlich würde mich da nämlich aus allem gern raushalten. Für mich ist diese Aktion nichts weiter als Rache meiner Mutter. Und mein Vater würde dem Antrag nicht zustimmen um wiederum meiner Mutter wieder einen reinwürgen zu können.
    Da ich nie ein gutes Verhältnis zu meinem Vater hatte, habe ich keine Lust mich dann dadurch weiter mit ihm und all dem was war auseinandersetzen zu müssen.
    Deswegen stellt sich mir halt die Frage, wie ich dann am besten rauskomme?!

    Ich hoffe, ihr konntet soweit folgen und Jemand kann mir sagen, wie der "Spass" dann abläuft.

  • Hallo SoccerLady,

    Erfahrung hab ich damit leider nicht. Ich weiß nur soviel, dass du als Angehörige vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht hast, d.h. es kann dich keiner zu einer Aussage zwingen. Wie das bei den psychologischen Gutachten aussieht, kann ich dir leider nicht sagen... Aber ich kann mir nicht vorstellen, da du volljährig bist und mit der ganzen Sache ja mehr oder weniger nichts zu tun hast, dass man dich da zu irgendwas zwingen kann, wenn du das nicht willst! Aber wie gesagt, 100%ig weiß ich da auch nicht Bescheid, sorry!

    Liebe Grüße
    gelberose

  • Hallo!

    Das Zeugenverweigerungsrecht hatte ich auch Bedacht. Ob das aber nun vor einem Familiengericht dann auch gilt, hab ich nicht rausbekommen. Ich hoffe mal. Aber naja... Ich will dort ja nicht mal hin.
    Naja, wenn das Jugendamt eingeschaltet wird, dann werden die mich da auch einbeziehen sicherlich, weil ich ja mit den beiden zusammenwohne und die ja Lebenweise etc. alles prüfen und so.
    Deswegen krieg ich da meine Zweifel, ob ich da nun komplett aus der Sache rauskomme.
    Mein Bruder studiert zwar Jura, aber ich kann ihn schlecht fragen, weil er von der Sache nichts weiß und nichts wissen soll.
    Über google hatte ich leider auch noch keine wirkliche Antwort rausbekommen.
    Aber ich werde es weiter versuchen.

  • Hallo Soccerlady,

    Ich hab schon einen Sorgerechtsprozess mitgemacht. Es kann sein, dass das Gericht deine Aussage möchte - muss aber nicht so sein. Da du volljährig bist, ist es eigentlich normal, dass du dann ggf. direkt vor Gericht aussagst (deine Schwester wird das eher nicht müssen, sie wird lediglich vom Jugendamt befragt). Ob du dich auf das Zeugenverweigerungsrecht berufen kannst, glaube ich schon, weiss ich aber auch nicht 100% (das Recht ist in Zivilsachen in der ZPO verankert, das auch für das Familienrecht gilt, aber da hat sich jetzt erst was geändert, gibt jetzt ein neues FamFG, wo Teile der ZPO betroffen sind). Eine Möglichkeit wäre aber auf jeden Fall, die Sache zum Umgehen, wenn deine Aussage tatsächlich erwünscht ist, dass du dich vorher mit dem Jugendamt kurzschließst, um nicht vor Gericht auszusagen, sondern einer Befragung evt. zustimmst (nur du und einer vom Jugendamt, wo dann auch nur das Endresultat ans Gericht geht). Die kannst du auch einfach mal jetzt schon anrufen und dazu befragen, wie es mit deiner Aussage aussieht; zwar sind die nicht mehr für dich zuständig, aber ja für deine Schwester und um die geht es primär. Ruf also einfach mal an, dann weisst du, woran du bist.

    lg,
    grany

  • Sorry Lady, aber bei häuslicher 'Gewalt und Misshandlung raus halten?

    Egal was es ist, ob Rache deiner Ma oder nicht, letztlich soll doch keine kleine Schwester geschützt werden, oder?

    Ansonsten hat grany alles geschrieben ...


    LG Franz

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