Meine Tochter ist 14 und süchtig

  • Ich jedenfalls hätte nie die Schweigepflicht gebrochen, mal abgesehen davon was generell das Gesetz da noch zusätzlich vorgibt!

    Das kann ich gut nachvollziehen. Aber ich kann genauso Eltern verstehen, die sich in einer solchen Situation bei einem 14jährigen Kind nicht ausschließen lassen wollen. Und wie gesagt, die gängige Rechtsprechung zieht die Grenze bei 15 (nicht bei 14) Jahren, und ja, es gibt ganz gewiss auch Ausnahmen. Insgesamt ist das eine üble Grauzone, die - falls sie relevant wird - eigentlich nur Verlierer erzeugt.

    Dein Leben dreht sich nur im Kreis, so voll von weggeworfener Zeit,

    deine Träume schiebst du endlos vor Dir her.

    Du willst noch leben irgendwann, doch wenn nicht heute wann denn dann,

    denn irgendwann ist auch ein Traum zu lange her!

    aus: "Kein Zurück" | (c) Peter Heppner (Wolfsheim), 2003

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