Hilfe Berlin für Sohn Cannabis abhängig

  • Hilfe und Hinweise für psychotischen Sohn in Berlin gesucht

    Hallo zusammen,
    ich suche dringend Rat oder Unterstützung für meinen Sohn Pascal (28), der nach einer schweren Psychose aus der Klinik in Kaufbeuren geflüchtet ist und sich ohne Geld, Handy-Ladekabel oder persönliche Sachen nach Berlin durchgeschlagen hat. Seine Sachen sind bei Angehörigen im Allgäu verteilt – er hat also aktuell nichts bei sich.

    Die Bundespolizei hat ihn in Berlin aufgegriffen, und er wurde in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. Leider erhalte ich als Mutter keine Auskunft, in welcher Klinik er sich befindet. Pascal zeigt kaum Krankheitseinsicht, lehnt Hilfe ab und hat sich von fast allen Familienmitgliedern distanziert. Es ist sehr belastend, ihn so entwurzelt und krank zu wissen – in einer fremden Stadt, ohne soziale Anbindung.

    Ich bin deshalb auf der Suche nach:

    Menschen mit Erfahrung in ähnlichen Situationen

    Anlaufstellen in Berlin, die auch für Angehörige zugänglich sind

    Hinweisen zu Klinikstrukturen oder Unterbringung nach dem PsychKG

    Tipps, wie ich ihm – sobald ich eine Adresse habe – seine wichtigsten Dinge sicher zukommen lassen kann (z. B. Einlagerung, Paketdienste, Betreuung vor Ort)


    Falls jemand aus Berlin kommt oder eine Idee hat, wie ich trotz Distanz helfen kann, wäre ich sehr dankbar. Ich bin offen für jede Form des Austauschs und hoffe, über diesen Weg auch ein Stück Orientierung und Halt zu finden.

    Herzliche Grüße
    Stefanie

  • Hallo Stefanie, das ist traurig zu hören und schade, dass sich keiner meldet. Ich wüsste nicht, was ich an deiner Stelle machen würde. Ich weiß nicht wie schlimm es gewesen ist, aber er hat es scheinbar ohne Sachen nach Berlin geschafft, also wird er eine gute Orientierung und einen riesigen Überlebensinstinkt haben. Ich habe für dich ein paar Informationen gesammelt und da kannst gar nicht allzu viel machen in der Situation.

    Berliner Krisendienst
    Der Krisendienst ist rund um die Uhr erreichbar und bietet telefonische Beratung für Angehörige sowie Krisenintervention. Sie können dir möglicherweise helfen, die Klinik zu identifizieren, in die Pascal eingewiesen wurde, oder dir Tipps geben, wie du Kontakt herstellen kannst.
    Kontakt:
    - Zentrale Nummer (außerhalb der Bezirkszeiten): (030) 390 63 10  
    - Bezirksabhängige Nummern (täglich 16:00–24:00 Uhr), z. B.:
    - Charlottenburg-Wilmersdorf: (030) 390 63 20  
    - Friedrichshain-Kreuzberg: (030) 390 63 50  
    - Website: http://www.berliner-krisendienst.de

    Oder Sozialpsychiatrische Dienste der Bezirke
    Diese Dienste unterstützen Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen wie Psychosen. Sie bieten kostenlose Beratung, Krisenintervention und können dir bei der Vermittlung zu Kliniken oder anderen Hilfen helfen. Da du nicht weißt, in welchem Bezirk Pascal ist, könntest du mit einem zentralen Dienst starten:
    Beispiele:
    - Charlottenburg-Wilmersdorf: Hohenzollerndamm 177, 10713 Berlin, Tel: (030) 902 916 044  
    - Friedrichshain-Kreuzberg: Urbanstraße 24, 10967 Berlin, Tel: (030) 902 988 400  
    Übersicht aller Bezirke: http://www.berlin.de/lb/psychiatrie/ansprechpartner_bezirke/
    Die Sozialpsychiatrischen Dienste können auch prüfen, ob eine Unterbringung nach dem PsychKG läuft, und dir gegebenenfalls weitere Schritte erklären.

    Nach dem Berliner PsychKG kann eine Person in akuten psychiatrischen Notfällen (z. B. bei Gefahr für sich selbst oder andere) auch gegen ihren Willen untergebracht werden. Dies erfordert in der Regel eine ärztliche Begutachtung und, bei längerfristiger Unterbringung, die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts (§ 26 PsychKG).
    Die Bundespolizei hat Pascal vermutlich an den Sozialpsychiatrischen Dienst oder eine aufnahmeverpflichtete Klinik übergeben. Außerhalb der Dienstzeiten kann eine vorläufige Unterbringung durch die Polizei in Absprache mit einem Facharzt erfolgen. Die Kliniken geben dir in der Regel keine Auskunft, wie du schon sagtest, außer er hat dich als Kontaktperson gewählt.
    Wenn du die Klinik kennst dann schick ihm diese per Post, frag aber, ob die Wertsachen annehmen und frag auch nach ob er in eine Institutsambulanz verlegt wird.


    Beratung wie du mit der Situation umgehen kannst:
    Landesverband Berlin der Angehörigen psychisch Kranker (ApK Berlin e.V.)
    Dieser Verband bietet Beratung für Angehörige an – persönlich, telefonisch oder online.
    Telefon: (030) 86 39 57 01 (Mo-Do 10:00–18:00 Uhr, Anrufbeantworter außerhalb der Zeiten)
    - E-Mail: info@apk-berlin.de
    - Website: http://www.apk-berlin.de
    Sie können dir helfen, mit der emotionalen Belastung umzugehen und praktische Tipps geben, wie du mit Pascals Situation umgehen kannst, insbesondere bei fehlender Krankheitseinsicht.

    - Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker (BApK)
    Auf ihrer Website findest du Informationen zu psychischen Erkrankungen.
    Sie haben auch eine Hotline für allgemeine Fragen: Info-Telefon Depression (kostenfrei): 0800 3344 533 (Mo, Di, Do 13:00–17:00 Uhr; Mi, Fr 8:30–12:30 Uhr).


    Ich wünsche dir alles Gute

  • Hi PurpleBud,

    Nachdem Pascal zuvor aus dem BKH Kaufbeuren entwichen war, wurde er wenige Tage später in Berlin von der Bundespolizei aufgegriffen. Er kam kurzfristig in das Alexianer-Krankenhaus St. Hedwig, wurde dort jedoch nur ambulant behandelt und nach Berliner PsychKG entlassen, da keine akute Eigen- oder Fremdgefährdung festgestellt wurde.

    Tatsächlich hätte bereits am 14. Mai eine Rücküberführung nach Bayern erfolgen sollen – ein gesetzlich angeordneter Unterbringungsbeschluss nach dem bayrischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) lag vor. Doch die Überstellung scheiterte offenbar an mangelnder Koordination zwischen Behörden und Kliniken in Berlin und Bayern.

    Pascal reiste danach weiter nach Lüdenscheid zu einer Bekannten (Laura), bei der er für kurze Zeit unterkam. Dort eskalierte die Lage zunehmend: Pascal sprach ununterbrochen mit sich selbst, wirkte desorientiert und rastlos. Die Polizei wurde mehrfach gerufen, schätzte die Situation jedoch jedes Mal so ein, dass keine akute Gefährdung bestehe – unter anderem auch, weil Pascal sich im Beisein von Behörden auffallend ruhig und angepasst verhält.

    Inzwischen hat Laura ihn nicht mehr bei sich aufnehmen können – auf Druck der Polizei musste Pascal die Wohnung verlassen. Er ist seitdem wieder verschwunden, ohne Geld, Bankkarte, Handyguthaben oder festen Schlafplatz. Es gibt derzeit keine rechtliche Möglichkeit, ihn festzusetzen, da der Unterbringungsbeschluss aus Bayern nicht bundesweit vollstreckbar ist und in NRW keine neue akute Gefährdung festgestellt wurde.

    Ich habe mit Polizei, dem Sozialpsychiatrischen Dienst, dem Ordnungsamt und dem BKH Kaufbeuren gesprochen. Leider konnte bisher keine Stelle verbindlich handeln, da die Zuständigkeiten lückenhaft ineinandergreifen. Ich bin als Mutter ratlos und in großer Sorge.

    Meine Fragen an euch:

    Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Fällen – besonders, wenn eine akute Unterbringung länderübergreifend scheiterte?

    Gibt es Strategien, wie ich als Angehörige handeln kann, um ihn wieder in Sicherheit zu bringen?

    Kennt jemand Stellen oder Hilfsangebote im Raum Lüdenscheid, die Menschen wie Pascal auf der Straße erreichen oder versorgen könnten?

    Gibt es in NRW Wege, eine psychische Erkrankung bei bestehendem Beschluss aus einem anderen Bundesland kurzfristig durchzusetzen?


    Ich danke euch für jede Rückmeldung, jede Idee und jedes offene Ohr.

    Herzliche Grüße

    Stefanie

  • SOS ..ihr seid gefragt.. Hilfe.


    Es ist alles eskaliert


    Nach dem Aufenthalt in Berlin, wo Pascal nach polizeilichem Aufgriff zunächst kurzfristig stationär in der Charité untergebracht war, wurde er trotz bekannter psychotischer Symptomatik und eines laufenden Unterbringungsbeschlusses nach dem PsychKHG Bayern aus ärztlicher Sicht als „transportfähig“ eingestuft und entlassen. Zwischen Klinikärzten der Charité und dem BKH Kaufbeuren fand zwar telefonischer Austausch statt, dennoch wurde Pascal nicht festgehalten, obwohl ein akuter Rückführungsversuch für den 14. Mai geplant gewesen war.

    Nach der Entlassung floh Pascal erneut. Er begab sich ohne Unterkunft oder gültige Rückreisemittel nach Nordrhein-Westfalen, genauer: Lüdenscheid, wo er bei einer Bekannten kurzfristig Unterschlupf fand. In dieser Zeit kam es zu mehreren Polizeieinsätzen aufgrund psychotischer Verhaltensweisen, laut Aussagen der örtlichen Polizei jedoch ohne akute Eigen- oder Fremdgefährdung im rechtlichen Sinne. Pascal wurde daher nicht in eine psychiatrische Einrichtung überführt, sondern lediglich mit einem mündlichen Nährungsverbot für die Privatwohnung belegt.

    Zwischenzeitlich war Pascal mehrere Tage nicht auffindbar, lebte vermutlich im öffentlichen Raum, war verwahrlost und ohne Zugang zu Medikamenten, Bankkarte oder stabiler Versorgung. Trotz mehrfacher Kontakte mit Polizei, Ordnungsamt und Sozialpsychiatrischem Dienst in Lüdenscheid war keine länderübergreifende Maßnahme möglich, da der Unterbringungsbeschluss aus Bayern nicht bundesweit vollstreckbar war und keine gerichtliche Betreuungsstruktur bestand.

    Die Eskalation erfolgte schließlich, als Pascal nach Angaben der Polizei am 24. Mai einen elfjährigen Jungen körperlich bedrängte, was zu einem Polizeieinsatz und der sofortigen Rückführung nach Bayern führte. Pascal wurde von der Polizei im Ortsteil Kaufbeuren-Oberbeuren aufgegriffen, wo sich die psychotische Symptomatik deutlich zeigte.

    Seither befindet sich Pascal wieder in stationärer psychiatrischer Unterbringung im BKH Kaufbeuren, der ursprüngliche Unterbringungsbeschluss wird voraussichtlich verlängert, und ein Betreuungsverfahren ist eingeleitet. Parallel soll geprüft werden, ob eine Therapieeinrichtung für Doppeldiagnosen (Psychose + Sucht) im Anschluss folgen kann.


    Was soll ich tun als Mutter....

    2 Mal editiert, zuletzt von StefanieL (25. Mai 2025 um 19:39) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von StefanieL mit diesem Beitrag zusammengefügt.


  • Nach dem Aufenthalt in Berlin, wo Pascal nach polizeilichem Aufgriff zunächst kurzfristig stationär in der Charité untergebracht war, wurde er trotz bekannter psychotischer Symptomatik und eines laufenden Unterbringungsbeschlusses nach dem PsychKHG Bayern aus ärztlicher Sicht als „transportfähig“ eingestuft und entlassen. Zwischen Klinikärzten der Charité und dem BKH Kaufbeuren fand zwar telefonischer Austausch statt, dennoch wurde Pascal nicht festgehalten, obwohl ein akuter Rückführungsversuch für den 14. Mai geplant gewesen war.

    Nach der Entlassung floh Pascal erneut. Er begab sich ohne Unterkunft oder gültige Rückreisemittel nach Nordrhein-Westfalen, genauer: Lüdenscheid, wo er bei einer Bekannten kurzfristig Unterschlupf fand. In dieser Zeit kam es zu mehreren Polizeieinsätzen aufgrund psychotischer Verhaltensweisen, laut Aussagen der örtlichen Polizei jedoch ohne akute Eigen- oder Fremdgefährdung im rechtlichen Sinne. Pascal wurde daher nicht in eine psychiatrische Einrichtung überführt, sondern lediglich mit einem mündlichen Nährungsverbot für die Privatwohnung belegt.

    Zwischenzeitlich war Pascal mehrere Tage nicht auffindbar, lebte vermutlich im öffentlichen Raum, war verwahrlost und ohne Zugang zu Medikamenten, Bankkarte oder stabiler Versorgung. Trotz mehrfacher Kontakte mit Polizei, Ordnungsamt und Sozialpsychiatrischem Dienst in Lüdenscheid war keine länderübergreifende Maßnahme möglich, da der Unterbringungsbeschluss aus Bayern nicht bundesweit vollstreckbar war und keine gerichtliche Betreuungsstruktur bestand.

    Die Eskalation erfolgte schließlich, als Pascal nach Angaben der Polizei am 24. Mai einen elfjährigen Jungen körperlich bedrängte, was zu einem Polizeieinsatz und der sofortigen Rückführung nach Bayern führte. Pascal wurde von der Polizei im Ortsteil Kaufbeuren-Oberbeuren aufgegriffen, wo sich die psychotische Symptomatik deutlich zeigte.

    Seither befindet sich Pascal wieder in stationärer psychiatrischer Unterbringung im BKH Kaufbeuren, der ursprüngliche Unterbringungsbeschluss wird voraussichtlich verlängert, und ein Betreuungsverfahren ist eingeleitet. Parallel soll geprüft werden, ob eine Therapieeinrichtung für Doppeldiagnosen (Psychose + Sucht) im Anschluss folgen kann.

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