Bekannter in Not

  • Hallo!
    Ich habe mal eine Frage, vielleicht kennt sich damit jemand aus.
    Ein Bekannter hat beim Sozialamt 3000.- Schulden, bekommt seit 3 Monaten Arbeitslosengeld (ich glaube so 600.-). Er hat vor einem Jahr einen Insolvenzantrag gestellt, er hat noch so einige "Kleinigkeiten" die er nicht zahlen kann.
    Nun will das Sozialamt wissen, was seine Frau verdient, die wollen bei ihm und ihr pfänden, bzw. das Arbeitsosengeld streichen wenn er keine Angaben macht...
    Ich mein, geht das überhaupt? Ich weiss, dass bei Insolvenz nur der Schuldner seine Finanzen offenbaren muss, der Partner nicht. Die Schulden vom Sozialamt sind, soviel ich weiss, in den Insolvenzantrag mit aufgenommen worden. Und der Selbsterhalt liegt bei 956,. das hat er ja gar nicht.....Oder ist das nur Druck vom Sozialamt weil seine Insolvenz noch nicht durch ist.....
    Lieben Gruss Emily

  • Mit diesem Thema kenn ich mich leider gar nicht aus. Soviel ich weis kann die Frau nur mit reingeritten werden wenn die Schulden zusammen entstanden sind. Auf der anderen Seite ist es bei mir so das ich Unterhalt für zwei Kids zahlen muss, die ich aber in voller höhe gar nicht aufbringen kann. Da kam dann sofort ein Schreiben das mein Lebensgefährte, wir sind NICHT verheiratet auch sein einkommen angeben muss......er soll sich mal bei der schuldnerberatung informieren, das ist kostenlos

  • Hi Carryon,
    ich kenne mich auch nicht aus damit, morgen will er mal zum Amt und nachfragen.
    Er hat schon gesagt, wenn die an das Gehalt seiner Frau wollen, können die sich das Geld an den Hut stecken :face_with_tongue:
    Dann wären die beiden nämlich pleite, könnten die Kredite und so nicht mehr bezahlen.
    Ich mein das kanns ja auch nicht sein.
    Dann lässt man dann lieber die 600.- vom Amt sausen.
    Kriegt er ja so oder so nicht mehr!
    LG, Emily

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