Hausrecht von Foren

  • Liebe Mitglieder,

    mir ist es zwar schon länger bekannt, aber ich will das auch mal hier so niederschreiben, dass wirklich auch jeder Bescheid weiß.

    Also, Homepagebesitzer können sehr wohl ein virtuelles Hausrecht haben, eben demnach auch Hausverbot erteilen und wer sich nicht dran hält, auch wirklich extreme Kosten damit verdonnert bekommen.

    Näheres da, wenn es jemand genau wissen will:

    Zitat

    Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber

    Nach einem Urteil des Landgerichts München vom vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) steht dem Betreiber eines Forums ein virtuelles Hausrecht zu, auf dessen Basis er Nutzer von der weiteren Teilnahme ausschließen kann. Kläger des Verfahrens war der Heise Zeitschriften Verlag. Dieser hatte einem Teilnehmer der Foren von heise online aufgrund von wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen dauerhaft die Teilnahme an den Foren untersagt.

    Weiter im Text ==> http://www.heise.de/newsticker/Ger…-/meldung/85163

    Quelle: heise online 12.02.2007 15:07 / (Joerg Heidrich) / (hob/c't)


    Bei Gelegenheit werden dazu auch unsere Reglen/Nutzungsbedingungen noch genauer ergänzt.

    Bisher war ein gerichtliches Durchsetzen nicht nötig, aber der Verein würde nicht zurückschrecken, dies auch wirklich mit unserem Anwalt duchzusetzen.
    Ein paar Störer haben sich schon auch soweit unmöglich benommen, dass es zur Erteilung eines virtuellen Hausverbotes gekommen war - aber eben dann auch fern geblieben sind.

    Soviel zur Info :winking_face:

    LG Franz

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