Das Landgericht in Nürnberg/Fürth hat folgendes Entschieden:
ZitatEin Heroin-Abhängiger genießt keinen Versicherungsschutz und kann nicht verlangen, dass die Kosten einer Methadon-Behandlung von der Krankenversicherung bezahlt werden.
Mit der Begründung, dass Substituierte eine 'Abhängigkeit von 'Heroin bewusst in Kauf nehmen und somit den Versicherungsfall der möglichen späteren Methadon-Behandlung vorsätzlich herbeiführen.
Und auch wenn Folgendes nun vom eigentlich Thema ein wenig abschweift:
ZitatBei Suchtkrankheiten könne es zwar generell zweifelhaft sein, ob der Betroffene sich darüber im Klaren sei, dass er mit der 'Sucht eine Krankheit verursache. Bei 'Heroin sei dies aber anders zu beurteilen, heißt es weiter in der Begründung.
Hallo?? Sucht ist eine eigene Krankheit - mag sein, dass es weitere Krankheiten begünstigt, aber deshalb kann man doch Sucht nicht als Nicht-Krankheit darlegen, die man sich auch noch total selbst aussucht - krank is' man als Betroffener ja wohl schon...
... könnt' ich echt kotzen, wenn ich sowas les..
Und überhaupt, was is' das denn bitte für eine schwachsinnige Urteilsbegründung?! *aufreg*
Quelle: Ärzteblatt