Beiträge von Franz

    Ähm, ich versteh die Frage noch ned ganz :frowning_face:

    Wenn es auch nur um 1 Person geht, ich will mal bei deinem Beispiel ansetzen:

    • Person - die wird es nie mehr geben, eben wegen 2 und 3
    • Person hat doch alles gut gelöst, hat sich aus der 'Sucht befreit und im Nachhinein immer nur überlegen, warum, wieso, und und und.... - bringt das was?
    • Person hat zwar keinen Suchtdruck, aber schon starke Gedanken über die ehemalige 'Abhängigkeit - daher ja der jetzige "Staffellauf"


    Also versuch mir das nochmal bisserl anders zu erklären :smiling_face:

    LG Franz

    Kleine Berichtigung!

    Unter Umständen kann man wirklich kostenlose Rechtsberatung bekommen!
    Am besten meldet man sich beim nächsten Amtsgericht und geht zum Rechtspfleger, der für Beratungshilfe zuständig ist.
    Entweder bekommt man am Gericht Rechtsberatung, oder eben nen Beratungsschein für nen Anwalt, wenn man eben die Voraussetzungen erfüllt.
    Normal kann man auch direkt zum Anwalt, aber dann vorher unbedingt sagen, dass man Beratungshilfe in Anspruch nehmen muss, weil man keine Kohle hat.

    Anträge für die Beratungshilfe gibt es wie gesagt beim Rechtspfleger (der sicher gleich beim Ausfüllen hilft) oder auch jeder Anwalt sollte den haben - also vorher genau nachfragen und Kosten klären :smiling_face:

    LG Franz

    Zitat

    Die Kosten der Beauftragung des Rechtsanwalts können den Stalker in Rechnung gestellt werden, wobei jedoch darauf geachtet werden muss, sofern in dieser vermögenslos ist, dass die Kosten dann beim jeweiligen Opfer verbleiben.


    Quelle: https://www.suchtundselbsthilfe.de/www.123recht.net 'Stalking – Belästigt, Bedroht, Verfolgt vom 02.03.2006
    ==> http://www.123recht.net/Stalking-%E2%8…gt__a15899.html

    Kostentechnisch dürfte es so in etwa sein, kostenlos ist aber kein Gespräch beim Anwalt.
    Trotzdem würde ich den vorziehen, weil der wird bei der Polizei viel mehr Druck machen können.

    LG Franz

    Du kannst das Ding auch mal einscannen und mir zukommen lassen!

    Grundsätzlich brauchen die natürlich alles ohne Schweigepflicht, nur dient das für interne Zwecke und sicher nich zur Weitergabe.

    Also könnte man handschriftlich selber ergänzen, Auskunftspflicht wird der KK gegenüber erfüllt, jegliche externe Weitergabe ausdrücklich untersagt!

    LG Franz

    Hab grad noch was gefunden, die ham wohl ne Lösung dafür :smiling_face:

    Also schön alles durchlesen und das nach Anleitung anwenden, sollte klappen und die helfen auch super gut dabei!

    ==> http://www.pctipp.ch/forum/showthread.php?t=2864

    LG Franz

    edit: Noch ne Möglichkeit, vielleicht mit der beginnen :winking_face:
    ==> http://de.pcthreat.com/parasitebyid-6952de.html

    oder ==> http://www.trojaner-board.de/55752-antivirus-xp-2008-a.html

    und ==> http://www.hijackthis-forum.de/showthread.php?t=31940

    vlt is was dabei

    Welche Daten hat die denn von dir? War die bereits bei dir in der Wohnung?

    Ich würde dir empfehlen, dass du alles schriftlich aufzeichnest, also dokumentierst.
    Zudem würd ich der ne Mail/Brief schreiben, ihr klar aufzeigen, dass du keinen weiteren Kontakt haben willst.
    Sollte das nich reichen, dann solltest das wiederholen und mit Anzeige drohen.
    Dazu wäre aber sicher die Hilfe eines Anwalts gut, weil der viel schneller was erreichen könnte und die Kosten ja diese Dame tragen muss - meld dich wenn da nähere Infos haben willst.

    Kurz und gut, keine weiteren Aktionen hinnehmen, klare Aussagen treffen und die dann auch umsetzen - so dürfte sich das schnell erledigen :smiling_face:

    LG Franz

    Mir scheint du hast ein weiteres Problem vergessen, wenn du schon erwähnst, du schreibst das hier nur unter Alkeinfluss!

    Ansonsten kannst jetzt warten, bis du vielleicht mal doch der Meinung bist, dass du Hilfe brauchst. Nur meist steckt man dann wirklich dicke drinnen und alles wird viel langwieriger.
    Also geh die Sache an, grad weil du so gravierende Veränderungen vor dir hast.

    Was ich jetzt nich verstanden hab, bist du denn in dieser Wartezeit nich bei dem Therapeuten? Warum nicht?

    Ruf an, frag nach, vielleicht wartet der Therapeut genau auf das, weil er deine Mitarbeit sehen will :face_with_tongue:

    LG Franz

    Hi Slania,

    da sind paar grundsätzliche Sachen vermischt, eben Entmündigung und Einweisung, dazu eben dein Beispiel mit der OP!

    Entmündigung in dem Sinne gibt es eigentlich nicht, so wie Ragazza dass schon geschrieben hat.
    Nur wenn jemand unter Betreuung gestellt wird, dann kann es gleiches bedeuten :winking_face:
    Dazu kommt es einfach drauf an ob man im Sinnes des Gesetzes geschäftsfähig ist und ich mag mal bezweifeln, dass man die verliert, wenn man einen Selbsttötungsversuch unternimmt.
    Borderline reicht dazu jedenfalls nicht aus, nur wenn man eben echt nix mehr peilt, dann kann so ein Verfahren eingeleitet werden.

    Die Einweisung kann man bisserl mit einer Festnahme vergleichen. Es ist aber schwierig da genauere Aussagen zu treffen, weil eine Einweisung wird nach dem Unterbringungsgesetz entschieden und das ist Ländersache. Also haben wir in Bayern eben teilweise etwas andere Kriterien als irgendwo weiter oben :winking_face:
    Die Einweisung wird durch die Polizei vollzogen, wenn se denn unfreiwillig ablaufen muss.
    Dann läuft es ähnlich wie bei einer Festnahme, es muss ein richterlicher Beschluss her und zwar umgehend. Bei einer Verhaftung heißt es recht schwammig im Gesetzestext "Vorführung beim Ermittlungsrichter spätestens an darauffolgenden Tage" (also im Grunde bis zu 48 Stunden)!
    Im Falle der Einweisung muss also ein vorläufiges Gutachten durch einen 'Psychiater erstellt werden, dieser kann eben dann die Unterbringung fordern, die muss aber durch das Vormundschaftsgericht erlassen werden. Das Gericht hat den Patienten, deren Vertreter oder Betreuer zu hören, am besten man lässt das alles von einem Anwalt überwachen (anwaltlicher Notdienst, sollte es in jeder größeren Stadt geben).

    Aus einem psychiatrischen Ratgeber hab ich folgendes entnommen!

    Einfache Abfolge:
    1. passiver Todeswunsch
    2. unkonkrete Suizidgedanken (noch innerer Wiederstand??)
    3. konkreter Suizidplan
    4. Abschiedsvorbereitungen
    5. Suizidhandlung

    Vorgehen:
    - geduldiges Gespräch mit dem Patienten, prüfen, in welchem Stadium der sich befindet
    - ab 1. psychiatrisch-psychotherapeutische Hilfe einleiten
    - spätestens ab 3. stationäre Einweisung (notfalls auch per UBG)

    Zu empfehlen ist also folgendes:
    - freiwillig in die Klinik mitfahren
    - Untersuchungen über sich ergehen lassen
    - einer vorläufigen Unterbringung zustimmen, normal kann man nach 1-2 Tagen eh wieder gehen

    - ehrlich zu sich sein und echt überlegen, ob man nich ne Zeit in der Klinik bleibt und seine Probleme angeht ==> weiterführende Therapien einleiten usw.


    Zur OP noch kurz!
    Man kann per Patientenverfügung lebenserweiternde Maßnahmen ausschließen, aber noch gibt es keine klare Gesetzgebung dazu.
    Um dein Beispiel fortzuführen, solange der Patient voll zurechnungsfähig ist, da kann er eine OP eventuell ablehnen. Fällt er ins Koma, dann entscheidet der Betreuer/Ehepartner/gesetzliche Vertreter mit dem Arzt, eher letzterer, weil sich Verwandte da eher durch die ärztliche Meinung fügen würde.
    Abgewandelt zum Selbsttötungsversuch, da greift das aber nicht, weil man da immer von einer zumindest vorübergehenden Unzurechnungsfähigkeit ausgeht, also werden die immer versuchen, so jemanden zu retten :smiling_face:

    Wenn man in Deutschland von weit über 100'000 Selbsttötungsversuchen jährlich ausgeht, da sind Einweisungen per Gericht doch eher die Ausnahme und kommen selten vor.

    Aber ganz ehrlich, wer einen Versuch begeht, der gehört auch mal paar Tage unter Beobachtung und meist schaut es dann ja schon etwas anders aus, als in dem Moment wo man sich das angetan hat.

    LG Franz

    Liebe Mitglieder,

    endlich haben wir jemanden gefunden, der sich dieser Sache annehmen will!

    elmx wird künftig bei Fragen rund um den PC und Internet für euch da sein.
    Dafür haben wir einen neuen Forenbereich geschaffen und den findet ihr hier ==> Hilfe bei PC und Software

    Bitte nicht verwechseln, das betrifft nur euren eigenen PC, wenn es um forentechnische Probleme geht, dann müssen die weiter unter Kritik, Anregungen & Fragen zum Forum / Chat gepostet werden.

    LG Franz

    Hallo Durchstarter,

    ich kann zwar da jetzt nich konkret antworten, nur sag ich mal so, egal was er nimmt, dass Medikament wird nicht entscheident sein - er selber entscheidet den weiteren Weg.

    Eine Entgiftung ist nie umsonst, weil jeder Tag den man clean ist, ein guter Tag ist.
    Irgendwie hört es sich aber so an, als wenn ein gutes Medikament alles erledigen soll und dass is sicher nich so.

    Vielleicht erzählst ja mal bisserl mehr, also von der Vorgeschichte deines Mannes, einfach wie lange der drauf war, wie das alles so abgelaufen ist und und und....

    Zum Schluss noch eines, Rückfälle gehören leider dazu, aber das bedeutet nichts weiter, wenn der eiserne Wille vorhanden ist.
    Pass auch auf dich auf, unterstützen is gut und wichtig, aber erledigen muss dein Mann alles :smiling_face:


    LG Franz

    Nun, leider höre ich das sehr oft, dass dem Thera nicht so wirklich alles mitgeteilt wird.

    Warum bringst du nix mehr raus? War es mal anders?
    Wie kommst mit dem oder der überhaupt zurecht?

    In welche Klinik gehst du denn, was wird da therapiert und warum sollte 'Sucht ein Problem sein?
    Wenn du aktuell schwer abhängig wärst, ok, dann würde es sich so erklären. Aber da du derzeit doch nicht drauf bist, da sollte das doch ned soviel Rolle spielen, oder?

    Es ist einfach so, deine 'Sucht gehört zu dir und die wird dich auf ewig begleiten. Meinst echt es macht Sinn wenn du eine Therapie machst und so einen wichtigen Baustein einfach verschweigst?

    Das mit dem Doc hab ich auch ned verstanden, warum hast den angelogen und was erwartest bei dem neuen/fremden?

    LG Franz

    Hallo grany,

    zum einen kommt es bei der Suchtberatung nicht drauf an ob man noch oder mal drauf war. Süchtig bist und bleibst du dein Leben lang, also gehört es auch behandelt oder eben irgendwie anders angegangen.

    Desweiteren sollte, nein muss dein Therapeut doch wissen was so alles los war. Also kann man doch so einen Punkt nich ausklammern, wenn der das auch nich näher behandelt, die Fäden laufen doch grundsätzlich irgendwo zusammen und daher gehört es in deine jetzige Thera rein gepackt!

    LG Franz

    Hi grany,

    klar kannst du einer Suchtberatung gehen, weil irgendwo hat es doch mit einer vorangegangenen 'Sucht zu tun, oder?

    Vielleicht kannst du aber nochmal bisserl erzählen was du vorher konsumiert hast, in welcher Forum und so.

    Warum kannst du mit dem jetzigen Therapeuten da nicht drüber reden?
    Ich versteh das nicht, was hindert dich daran?

    LG Franz