Hmm, das klingt nicht gut. Jetzt weiß ich natürlich nicht ob Du bei den entsprechenden Ämtern warst oder nicht. Anhand der Werte die in Duisburg gelten kann ich Dir ja mal einen kleinen roten Faden an die Hand geben damit Du ungefähr weißt auf was Du Dich da einstellen kannst.
Grundsätzlich ist der kommunale Träger zur Zusicherung verpflichtet wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen ist. Als angemessene Unterkunftskosten gelten in Duisburg bei einer Einzelperson folgende Sätze:
Wohnungsgröße: bis 50 qm
max. Grundmiete: 221,50 Euro
max. Betriebskosten: 97,00 Euro
Dazu werden die Heizkosten in angemessener Höhe übernommen. Bei mir übernehmen die 70,- Euro pro Monat bei einer Gasheizung.
Das heißt also das die für mich als Einzelperson nur für die Wohnung 388,50 Euro akzeptieren. Das kann mit den Werten bei Dir etwas anders aussehen weil die abhängig sind von den örtlichen Grundmietpreisen je Quadratmeter Wohnfläche. Die werden in Duisburg auf 4,43 Euro je qm festgesetzt. Da solltest Du aber mal in den örtlichen Mietspiegel reinsehen.
Weiter geht es mit der Gewährung der Grundabsicherung (andere sagen auch Hartz IV) die ab Januar bei 382,- Euro (bis Januar 374,-) liegt.
Wenn Du jetzt noch erwerbstätig bist und Ansprüche gelten machen willst dann wird Dir in Duisburg noch ein Freibetrag von 167,- Euro eingeräumt (ob das in Deiner Region so gehandhabt wird kann ich Dir leider nicht sagen).
Das heißt, wenn Du monatliche Nettoeinnahmen unterhalb der Gesamtsumme von Grundmiete + Betriebskosten + Heizkosten + Grundabsicherung ( + Arbeitnehmerfreibetrag wenn Du steuerpflichtig gemeldeter Arbeit nachgehst) hast, dann bist Du bedürftig und der Staat wird Dir den Rest ausgleichen. Nur dafür musst Du halt die entsprechenden Anträge stellen. Desweiteren wird in Duisburg auch eine sogenannte Erstausstattung für die gewährt die vorher keine eigene Wohnung hatten. Damit hast Du dann zumindest die Grundeinrichtung für eine Wohnung. Ok, das ist dann echt nicht gerade etwas besonderes aber es ist ein Start auf dem man aufbauen kann. So habe ich 2009 wieder angefangen ins Leben zurück zu kehren.
Kurz gesagt: In Duisburg steht mir als Arbeitsloser zusätzliche Hilfe zu wenn mein ALG 1 geringer ist wie 770,50 Euro.
Als Arbeitnehmer ändert sich für mich der Satz etwas. Dann steht mir Unterstützung zu wenn mein Nettoeinkommen unter 937,50 Euro liegt.
Ähnlich wird es in Deiner Umgebung aussehen. Kleiner Tip - wenn die rumzucken dann melde Dich obdachlos - dann müssen die und selbst dann gibt es noch einen Umzugszuschuss der nicht zurück zu zahlen ist. Gleiches gilt für einen Renovierungszuschuss.
Viele Grüsse:
Siegfried
Nachtrag: Wenn Dein Arzt zu hat dann nimm einen anderen. In Deutschland besteht immer noch freie Arztwahl.