Krankschreibung während Arbeitslosigkeit möglich??

  • Hallo zusammen,

    habe mal eine Frage. Bin bis zum 30.04.2010 hier im Büro beschäftigt. Arbeite seit über sechs Jahren dort. Halte es hier nervlich einfach nicht mehr aus. Habe eine Vereinbarung getroffen, dass mir eine betriebsbedingte Kündigung ausgestellt wird zum 30.04.2010 damit ich im Falle, dass ich keine neue Stelle sofort finde, Arbeitslosengeld bekomme.

    Es sieht so aus, dass ich momentan einfach so dermaßen gestresst bin, habe ja gerade Alkoholentzug hinter mir und möchte einfach trocken bleiben. Dazu ist es für mich unerlässlich, einfach mal eine kurze Zeit "Pause" zu machen, auch um mein Burnout endlich etwas zu kurieren.

    Weiß jemand von euch, ob ich mich nach der Kündigung, also während der Arbeitslosigkeit krankschreiben lassen kann und Krankengeld bekomme oder bekomme ich nur Arbeitslosengeld und kein Wohngeld oder ach shittt da kenn ich mich einfach nulllll komma nix aus....:21:

    Vielleicht könnt ihr mir ein paar Infos geben???

  • Hallo pain
    du kannst dich sofort krank schreiben lassen und bekommst bis zum Kündigungstermin Krankengeld. Da du dann in der Krankschreibung die Kündigung bekommst, erhälst du weiter von der Krankenkasse Geld. Du kannst Dich dann erst arbeitslos melden, wenn du wieder gesund geschrieben wirst. Solltest du also z.b. 2 Monate (ist hoch gegriffen) krank geschrieben sein, erhälst du die ganze Zeit Krankengeld von der Kasse. Arbeitslos gilst du erst, wenn du wieder gesund geschrieben bist. Aber sobald du die Kündigung in der Hand hast, mußt du dich beim Arbeitsamt melden. Aber Geld bekommst du weiter von der Krankenkasse. So war es jedenfalls bei meinem Mann. Der ist jetzt seit über einem jahr krank geschrieben, hat die ganze Zeit Geld von der Krankenkasse erhalten, also das volle Krankengeld. Würde er sich jetzt gesund melden, zählt ab da erst das Arbeitslosenjahr. Aber er wird berentet, so daß das dann wegfällt. Also Geld erhälst du, entweder vom Amt oder Krankenkasse. Da musst du Dir keine Sorgen machen.
    Und wenn du dich jetzt nicht in der Lage fühlst, dann lass dich doch ruhig krank schreiben. Du fühlst dich ja da eh nicht wohl, wozu denn sich quälen. Lg. Tine

  • Huhuu Tinchen,

    danke für deine hilfreiche Antwort :smiling_face:

    mein Problem ist, dass ich mich während des quasi letzten Monats hier nicht krankschreiben lassen will wegen dem Endzeugnis. Mich kotzt es hier wirklich an und ich denke, die Meinungen gehen hier auseinander, aber ich will einfach die vier Wochen noch durchhalten. Habe einfach Angst vor der Zeit danach, ich stehe zwischen Arbeitssuche, Panik vor Arbeitslosigkeit, Erschöpfung und dem Signal meines Körpers nach Auszeit und weiß einfach keinen Ausweg.

    Daher würde ich mich gerne ab dem 01.05.2010 krankschreiben lassen. Aber ich weiß nicht, ob das funktioniert, weil das Arbeitsverhältnis ja dann schon beendet ist. Anspruch auf Arbeitslosengeld I hätte ich, aber es steht jetzt auch noch der Umzug an, hab ein anderes Auto und das ist alles scheiße teuer. Ich weiß grad weder ein noch aus und könnte mich übergeben :kotz::kotz:

  • Du wenn du arbeitslos bist ab 1.5. brauchst du dich nicht krank schreiben lassen. Dann bist du eben arbeitslos. Kriegst dann Arbeitslosengeld. Dann kann es Dir nur passieren, daß du gleich eine Maßnahme vom Arbeitsamt aufgebrummt kriegen kannst. Steffi ist doch umgezogen zu uns. Sie hatte nicht mal die Kisten ausgepackt, also samstags war sie hier. Montags hat sie sich hier arbeitslos gemeldet und den Montag drauf ab zu Schulung für ein halbes Jahr. Damit hätte sie gar nicht gerechnet. Ich finde, es sieht ein wenig dumm aus, wenn du am 1.5. dich beim Arbeitsamt arbeitslos meldest und gleich einen Krankenschein mitbringst. Warte doch erst mal ab. Du bist doch dann eh zuhause und falls sie dich auf Schulung schicken wollen, kannst du dich immer noch krank schreiben lassen. Ich würde ganz normal bis 30. arbeiten und mich ab 1.5. arbeitslos melden.
    Aber Pain, hast du die Kündigung schon schriftlich ausgehändigt bekommen. Du bist verpflichtet, dich spätestens 3 Tage nach erhalt der Kündigung, also, daß du sie schriftlich bekommen hast, dich beim Arbeitsamt zu melden, also nicht erst am 1.5. , sondern,wenn du sie von Deinem Chef bekommen hast, gehst du am besten gleich am nächsten Tag zum Arbeitsamt. Das ist ganz wichtig. 3 Tage hast du Zeit. Denk daran, sonst sperren sie dir das Arbeitslosengeld.

  • Hallo Paindrop,

    bei der betriebsbedingten Kündigung musst Du aufpassen. Das Arbeitsamt könnte - und hat es schon oft - Dir auch in diesem Fall eine dreimonatige Sperre verhängen, weil Du Dich nicht dagegen wehrst. Die sind in sowas oft rigiros. Sie erwarten, dass man sich wehrt. Dass Du das so wolltest, wissen Du und Dein Arbeitgeber, aber nicht das Amt und das dürfen die auch nicht erfahren, denn sonst kriegt Dein Arbeitgeber auch noch Ärger zusätzlich zu Deiner evtl. Sperre.

  • hey, ich habe mich einen Tag nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet. War auch schon beim Arbeitsvermittler und bei so einer freiwilligen Informationsveranstaltung. Ich muss mich jetzt nur bis 1.5. noch arbeitslos melden, falls ich bis dahin nichts neues habe. Die haben meine gesamten Unterlagen und Bewerbungsprofil etc., darum habe ich mich schon lange gekümmert.

    Ich überlege die ganze Zeit hin und her, ob ich mir vielleicht eine Halbtagsstelle suche oder ob ich erstmal einen MOnat arbeitslosengeld bekomme und dann einen 400 EURO JOB erst mal annehme. Sorry, dass ich so wirr schreibe, aber ich bin so hin und hergerissen und habe generell Angst vor Ämtern und würde mir daher am liebsten sofort was neues suchen, nur dann hab ich keine kleine Auszeit, in der ich mich etwas sammeln kann. Hilfeeeeee

  • Hallo Paindrop,

    theoretisch könntest du auch über ein ärztliches Attest selbst eine Kündigung schreiben, ohne eine ALG-Sperre zu bekommen. So hab ich das gemacht, weil ich sonst keinen guten Ausweg gefunden hatte. Mein Doc (ein Psychiater) kannte mich schon lange und hat mir das Attest gerne ausgefüllt und fand es auch richtig, dass ich das so mache.
    Ein anderer Vorteil (muss kein Vorteil sein) kann darin liegen, dass du beim Arbeitsamt vielleicht erstmal ein bisschen Ruhe hast.
    Das entsprechende Formular der Arbeitsagentunr rücken die logischerweise nicht so gern raus, aber ich denk, ich hab noch irgendwo den Link dazu bzw. ne PDF-Datei - wenn gewünscht ne PN schicken.
    Wohngeld kannst du zum ALGI dazu bekommen, hängt von der Höhe des Arbeitslosengeldes und evt. anderen Einkommen ab. Ist ein Versuch wert.

    Krankengeld bekommst du erst, wenn du mit der gleichen Sache oder am Stück länger als 6 Wochen innerhalb eines Jahres krank geschrieben bist, wenn ich mich nicht irre. Bis dahin ist dein Arbeitsgeber bzw. dann die Arbeitsagentur zuständig. Genau wie bei der Arbeit musst du dich bei Krankheit bei der AA krank melden, wenn du denn arbeitslos bist. Krank ist eben krank.

    Günstig ist es aber, wenn du zuerst einmal als "arbeitsfähig" eingestuft wirst, also nicht im Übergang Arbeit/Arbeitslosigkeit krank geschrieben bist. Das erspart dir mögliche Komplikationen.

    LG
    bender

  • hay bender,

    ich danke dir für deinen Beitrag. Ich denke jetzt mal in Ruhe darüber nach, ich denke, ich werde erst mal "arbeitsfähig" bleiben, aber ich suche mir erst mal keine Vollzeitstelle, halbtags wäre glaube ich okay, dann wäre ich nicht ganz raus. Na klar, richtig auskurieren kann ich mich auch nicht, aber es ist einen Versuch wert. und ich power mich nicht völlig aus wie hier... ich glaube, das wäre ein guter Versuch.

  • ***Weiß jemand von euch, ob ich mich nach der Kündigung, also während der Arbeitslosigkeit krankschreiben lassen kann und Krankengeld bekomme oder bekomme ich nur Arbeitslosengeld***

    Ich glaube, dass Du dann Krankengeld bekommst, aber Du musst es dem Amt melden, weil sie Dich ja in der Zeit nicht vermitteln können. Außerdem wird Deine Anspruchszeit gemindert. Also Beispiel: Du bist 2 Monate krankgeschrieben, kriegst in der Zeit Krankengeld und danach aber nur noch 10 Monate ALG.

    ***und kein Wohngeld oder ach shittt da kenn ich mich einfach nulllll komma nix aus....**

    Mit Wohngeld kenne ich mich auch nicht aus.

    Du darfst zusätzlich zum ALG 165,00 € im Monat ohne Abzug dazuverdienen, alles was darüber hinausgeht, wird angerechnet. Mir ist nicht ganz klar, warum Du einen Monat lang 400,00 € verdienen möchtest und dann erst das ALG beziehen willst. Habe ich irgendwie nicht begriffen, muss ich aber auch nicht. Hauptsache, Du weißt, was Du vorhast.

    Ach, und mit selbst kündigen wäre ich vorsichtig, auch wenn es bei Bender gut geklappt hat.

  • Hi paindrop,

    wenn du während der Zeit des ALGI-Bezugs krankgeschrieben wirst, läuft das ALGI 6 Wochen lang weiter. Danach bekommst du Krankengeld, was aber vom ALGI berechnet wird, nicht vom letzten Gehalt. Vorteil für dich ist, dass das Amt dich völlig in Ruhe lassen muss, wenn du krankgeschrieben bist.

    Du kannst Wohngeld beantragen, wenn du ALGI bekommst. Dazu muss das ALGI aber zwingend über dem aktuellen HartzIV-Satz liegen, sonst ist das Wohngeldamt nicht zuständig (sondern das Jobcenter). Hier gibts einen Online-Wohngeldrechner, da kannst du schonmal gucken, ob du voraussichtlich Anspruch darauf hättest. Dein ALGI kannst du ja erstmal schätzen.

    Das schlimmste beim Arbeitsamt hast du doch schon hinter dir. Du warst dort und hast die Kündigung angegeben, bist arbeitssuchend gemeldet und musst nur noch einmal hin und dich arbeitslos melden. Das dürfte recht schnell gehen, da die deine Daten ja schon haben. Wenn du dich danach krankschreiben lässt (was ich persönlich dir in deiner jetzigen Situation raten würde), brauchst du einfach nur beim Amt anrufen und den gelben Zettel dahinschicken.

    Grß,
    prog

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