ZitatDer BGH stärkt in einem Grundsatzurteil die Rechte von Onlinemedien: Auch Links sind vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt. Sie können selbst dann zulässig sein, wenn die verlinkten Inhalte illegal sind.
Zum Artikel: BGH-Urteil: Verlinkungen sind von Meinungsfreiheit geschtzt - Digital | STERN.DE
Gut und wichtig !!!!