wie soll ich nur damit umgehen ?

  • Hallo !
    Mein Freund und ich sind seid 4 Monaten ein Paar. Allerdings waren wir das auch schon vor sechs Jahren. Seid 3 Monaten sitzt er im Knast. Zuerst in Bielefeld im offenen Vollzug. Seid ungefähr 2 Wochen ist er in Bochum um dort auch eine Ausbildung zu machen die erst in 21 Monaten ihr Ende findet. Somit besteht auch die Chance das er dann entlassen werden "könnte"..... wenn es gut läuft.
    Natürlich versuche ich ihn so gut es geht ihn zu unterstützen und versuche für ihn da zu sein. Trotzdem fällt es mir jedesmal schwer neuen Mut zu schöpfen um durch zu halten, obwohl ich ihn sehr Liebe. Die ganze Situation macht mich sehr traurig und es tut so weh ihm nicht helfen zu können.
    Ist vielleicht jemand in einer ähnlichen Situation ? Könnte mir jemand ein paar gute Tipps geben wie ich mit der Situation umgehen könnte ?

    Liebe Grüße

  • Hmmm:ce:...Meine ehrliche Meinung:dv:?

    Ich fasse mal zusammen.

    Du bist mit deinem Freund (nach 6 Jahren Pause) seit 4 Monaten wieder zusammen. Seit 3 Monaten - also, ein dreiviertel dieser Zeit sitzt er schon im Knast.

    a) von einer riesengroßen situationsbedingten "Veränderung" (an die Du dich erst gewöhnen müsstest) kann man da ja wohl kaum sprechen.

    und b) hast Du nicht gewusst, auf was Du dich da einlässt? Man(n) kommt ja nicht von heute auf morgen einfach mal so in den Knast?!


    sorry....aber das waren so die ersten Gedanken, die Mir zu Deinem Post so eingefallen sind:ce:.


    LG
    Dry

  • Hallo naddelmaus,

    was ich da nicht ganz verstehe ist der zuerst genannte offene Vollzug. Es kann natuerlich sein das er in Bochum wo er jetzt eine Ausbildung macht auch im offenen Vollzug ist wenn die Ausbildung nicht innerhalb der JVA stattfindet. Allerdings, und darueber solltest Du Dir klar sein ist der offene Vollzug die groesste Hafterleichterung die es in Deutschland gibt und findet oft nur dann Anwendung wenn ein Arbeitsplatz vorhanden ist und bereits eine gewisse Zeit seiner Haftstrafe beanstandungsfrei absolviert ist. Dazu kommen dann noch andere Faktoren die seine Person als resozialisierungsfaehig darstellen. Aber eine Haftstrafe mit dem offenen Vollzug beginnen, das geht irgendwie gar nicht. Mir ist es zumindest nicht bekannt, also muesstest Du ihn entweder waehrend einer laufeden Haftstrafe neu kennengelernt haben oder Du weisst nicht alles.

    Was ist passiert in den letzten 6 Jahren in denen ihr nicht ein Paar gewesen seid ?

    Fuer Dich musst Du eigentlich nur abklaeren ob Du wirklich zu ihm stehen willst und dann musst Du halt die Moeglichkeiten wahrnehmen die die Justiz zulaesst bis er entlassen wird. Sei es in Form von Besuchen, Briefkontakten oder Telefonaten (die teilweise moeglich sind - kommt auf die JVA an). Um da vielleicht wirklich mal gute Hilfe zu bekommen solltest Du Dir mal die Muehe machen und eine "Gefangenenhilfe" in Deiner Umgebung suchen. Es gibt da mehrere von im Ruhrgebiet bzw. in NRW. Alternativ kann auch ein Besuch bei dem Anstaltspfarrer Sinn machen wenn er genehmigt wird.

    Eine Beziehung unter Haftbedingungen des geschlossenen aber auch offenen Vollzugs aufrecht zu erhalten bedarf da schon einiger koerperlicher und auch psychischer Anstrengung. Wenn Du Dir das zutraust ist es fuer den der drin ist viel wichtiger als fuer Dich, denn er hat dann Perspektiven auf die er sich freuen kann wenn er diese Beziehung ernsthaft will.

    Die Ausbildung die er begonnen hat sollte er aber auf alle Faelle beenden, denn sinnvoller kann die Haftstrafe nicht gestaltet werden. Durch diese "positive Gestaltung" der Haftzeit kann er mit darauf einwirken vorzeitig entlassen zu werden ( sogenannte Halbstrafe oder 2/3-Strafe)...der Rest der Strafhaft der bei vorzeitiger Entlassung offen bleibt verfaellt dann nicht sondern wird zur Bewaehrung ausgesetzt (in der Regel auf 3 Jahre Bewaehrungszeit, teilweise auch auf 5 Jahre - aber es besteht kein "Rechtsanspruch" darauf).

    Und die einzige Moeglichkeit die Du hast ihm zu helfen ist den Kontakt aufrecht zu halten wie ich es oben schon gesagt habe. Ansonsten kannst Du ihm "materiell helfen" in dem Du ihn hin- und wieder ein Paeckchen zuschickst. Dazu musst Du Dir aber auch die Erlaubnis einholen und es gibt da ganz klare Norgaben was und wieviel in so einem Paket drin sein darf. Zu Weihnachten und Ostern sind auch "Geschenkpakete" erlaubt. Aber egal welches Paket Du ihm schicken willst ist vorher abzuklaeren ob er eine sogenannte Paketmarke braucht. Die muss er sich dann in der JVA aushaendigen lassen und Dir zuschicken. Diese Paketmarke ist dann in das Paket mit reinzulegen sonst bekommst Du das eventuell wieder zurueck. Weitere materielle Hilfen koennen Briefmarken sein, denn dadurch kann er seinen Kontakt zur Aussenwelt aufrecht halten. Aber auch hier gilt es "nachfragen wieviel Briefmarlken erlaubt sind". Das heisst das Du in einem Brief z.Bsp. 10 Briefmarken fuer das gueltige Briefporto einlegen kannst in Deinen Brief. Das kann aber auch mehr oder weniger sein, das kommt auf die Anstalt an. Da sollte man sich auch strikt dran halten denn Briefmarken sind ganz schnell eine Zweitwaehrung im Knast. Also auch da nachfragen und sich informieren lassen damit da nicht zuviel geschickt wird.

    Viele Gruesse:

    Siegfried

  • hallo,
    vielen lieben Dank für diese hilfreichen Tipps.
    In "Bielefeld" war er in einem offenen Vollzug.... mit Besuchs Ausgägen bis 5 Stunden. Dort gab es sogenannte "Lockerungsstufen". Nach einigen Wochen hatte er die 2. Stufe erreicht und hatte somit 12 Stunden Ausgänge.
    Alle 2 Wochen bin ich hin gefahren um ihn zu Besuchen und für ihn da zu sein.
    Jetzt hat seine Ausbildung begonnen und ist somit nach "Bochum" verlegt worden. Allerdings gibt es diese Lockerungsstufen nicht in dieser Anstalt. Dort gibt es nur 5 Stunden Ausgänge oder Hafturlaub am Wochenende. Die Ausbildung findet nicht außerhalb der Anstalt statt. Dann ist es doch ein geschlossener Vollzug oder nicht ? :i:
    Er hat mir erzählt das er den Mist vor einem Jahr gemacht hat und an falsche Leute geraten ist.
    Als wir gerade zusammen waren und auch sehr glücklich waren, kam plötzlich ein Brief. Das war die Vorladung zum Gericht. 3 Tage später trennten sich die Wege allerdings vorerst.

    Ihm ist es mit dieser Beziehung so ernst wie mir.
    Liebe Grüße

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