Bei HarzIV/Kindergeld/Pfändungen etc BITTE LESEN !!!

  • Wer Leistungen wie oben bezieht, sollte sich in den nächsten Tagen echt Gedanken machen:

    Zitat von 'ZDF.WISO'

    Wichtig: Bis zum 27. Dezember 2011 müssen Sie das P-Konto bei ihrer Bank beantragen, sonst ist Ihr Geld auf dem Girokonto ab Januar nicht mehr geschützt. Die Gläubiger können Ihr Konto leer räumen.
    Quelle: Birgit Franke, Änderungen beim Pfändungsschutz, Änderungen beim Pfändungsschutz - ZDF.de, 05.12.2011

    Hier nochmal der Link zum Beitrag:
    Änderungen beim Pfändungsschutz - ZDF.de

    Ab Januar ist also das bissel Geld, das da reinkommt, nicht mehr geschützt.
    Das heißt, Gläubiger können ihre Forderungen eintreiben & ihr wisst, was los ist, wenn Mietgeld & Energiekosten & andere Daueraufträge nicht gedeckt sind...
    Ruckzuck ist die Bude weg oder der Strom nur noch über Karte beziehbar!

    Nachteil bei der Sache sind die hohen Kontoführungskosten; allerdings sind da bereits Klagen dagegen am Laufen.

    Also, aufgepasst! LG.Gane

    *kopfkratz* Ist das jetzt korrekt zitiert?

  • Wenn schon so hilfeflehend fragst, nee, war nicht ganz richtig zitiert :face_with_tongue:

    Es muss so sein:

    • Erklärung - Autor, „Titel“ der Seite (in diesem Fall die Überschrift des Themas), Webadresse (URL), Datum des letzten Zugriffs
    • In deinem Fall also - Birgit Franke, Änderungen beim Pfändungsschutz, Änderungen beim Pfändungsschutz - ZDF.de, 05.12.2011


    Zum Thema selbst, leicht verwirrend, daher möchte ich ergänzen - Sozialleistungen an und für sich sind natürlich nicht pfändbar.
    Im ersten Moment interessiert das aber nicht wirklich wen ...
    Wenn wer sehr sparsam mit Hartz IV lebt, dann spart sich ja vielleicht doch bisserl was an und wenn man dann eben auf dem Konto mehr als den Betrags hat, der dem Pfändungsschutz unterliegt, dann kann es leider weg sein :frowning_face:
    Man stellt sich vor, es wird für eine neue Waschmaschine immer was beiseite gelegt und auf einmal wäre alles weg!

    Nur hab ich mich jetzt noch nicht schlau gemacht was es weiterführend bedeutet.
    Damit meine ich, hat es Auswirkungen, dass man schneller zur [WIKI]eidesstattlichen Versicherung[/WIKI] oder [WIKI]Insolvenz[/WIKI] getrieben wird?

    Wenn ich Zeit habe, dann geh ich der Sache noch genauer nach, aber gern kann das auch wer anders erledigen :winking_face:

    LG Franz

  • Ich schau mir das nachher (da hab ich mehr Zeit) auch mal an, klingt nämlich gar nicht gut.

    @gane ich hab mal die Quelle oben eingefügt, soll ja schließlich auch (korrekt) direkt beim Zitat stehen :fh:

  • Nunja, wenn ich ich das recht interpretiere, und die überteuerten Kontoführungsgebühren mal einfach außer Acht lasse - gegen die im Übrigen auch vorgegangen werden kann - hört sich das Ganze überhaupt nicht soooo schlecht an, zu mal es das Verfahren eigentlich vereinfachen sollte. Letztlich ist man innerhalb gewisser Kriterien quasi nur noch der Bank Rechenschaft schuldig, und muss sich nicht an mehr an gerichtliche Stellen wenden. Bzw. besteht auch beim Auflaufen zukünftiger Pfändungen von Vornherein eine gewisse Sicherheit, nicht völlig blank da zu stehen.

    Finde ich an und für sich ganz okay.

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