Wer Leistungen wie oben bezieht, sollte sich in den nächsten Tagen echt Gedanken machen:
Zitat von 'ZDF.WISO'Wichtig: Bis zum 27. Dezember 2011 müssen Sie das P-Konto bei ihrer Bank beantragen, sonst ist Ihr Geld auf dem Girokonto ab Januar nicht mehr geschützt. Die Gläubiger können Ihr Konto leer räumen.
Quelle: Birgit Franke, Änderungen beim Pfändungsschutz, Änderungen beim Pfändungsschutz - ZDF.de, 05.12.2011
Hier nochmal der Link zum Beitrag:
Änderungen beim Pfändungsschutz - ZDF.de
Ab Januar ist also das bissel Geld, das da reinkommt, nicht mehr geschützt.
Das heißt, Gläubiger können ihre Forderungen eintreiben & ihr wisst, was los ist, wenn Mietgeld & Energiekosten & andere Daueraufträge nicht gedeckt sind...
Ruckzuck ist die Bude weg oder der Strom nur noch über Karte beziehbar!
Nachteil bei der Sache sind die hohen Kontoführungskosten; allerdings sind da bereits Klagen dagegen am Laufen.
Also, aufgepasst! LG.Gane
*kopfkratz* Ist das jetzt korrekt zitiert?