Private Insolvenz

  • Durch ziemlich viel Gutgläubigkeit, aber auch durch die Hinterhältigkeit einiger Menschen, denen ich idiotischerweise vertraut habe, stecke ich tief in der Schuldenfalle (ich schätze mal ca. 15.000€). Offenbarungseid, Schufa-Eintrag.... Kredite, nicht einmal Handyverträge sind noch möglich! Selbst Festnetztelefon kann ich nur mithilfe eines Bürgen auf meinen Namen anmelden! Ich weiß nicht, ob es einigen von euch vielleicht auch so geht... Gestern war ich bei der Schuldnerberatung. Ich hatte dort schon erinmal vor zwei Jahren angerufen, damals sagte man mir, dass eine Schuldnerberatung nichts bringt, solange ich ALG II bekomme. Das ist aber falsch, gestern hatte ich nen Termin und bin nun auf dem Weg raus aus dem ganzen Mist. Vielleicht geht es ja einigen von euch auch so; denen es hier genauso geht wie mir, diese Leute möchte ich über das Verbraucher-Insolvenzverfahren informieren! Denn wenn es so ist, solltet ihr das dieses Jahr noch einleiten, denn ab nächstem Jahr gelten verschärfte Gesetze und so ist es jetzt eine sehr gute Möglichkeit, aus den ganzen Schulden raus zu kommen!

    Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist sehr aufwendig und sieht insgesamt drei Schritte vor, wobei die ersten beiden der Versuch einer gütlichen Einigung sind. Sollten diese scheitern, dann wird im dritten Schritt das Insolvenzverfahren eröffnet.

    1. Schritt: Die außergerichtliche Einigung

    Zuerst muss man den aktuellen Schuldenstand ermitteln, indem man alle Gläubiger anschreibt und die genaue Forderungssumme zu einem bestimmten Stichtag einholt. Dann unterbreitet man allen Gläubigern einen Schuldenregulierungsvorschlag. Wichtig: Erkundigt euch bitter VORHER bei einer geeigneten Person oder geeigneten Stelle, ob diese euch dabei behilflich ist oder eventuell sogar den Schriftverkehr übernimmt, da ihr für den zweiten und dritten Schritt auch eine Bescheinigung benötigt, dass ihr den ersten Schritt korrekt ausgeführt habt!
    Geeignete Personen sind: Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer.
    Geeignete Stellen sind: anerkannte Schuldnerberatungsstellen bei den Kommunen und Wohlfahrtsverbänden (diese übernehmen in aller Regel auch den ganzen Schriftverkehr).
    Die Praxis ist unterschiedlich. Bitte informiert euch frühzeitig! Die Hilfe der geeigneten Stellen ist kostenfrei!

    Wenn alle Gläubiger eurem Vorschlag zustimmen (der mindestens das Angebot enthalten muss, das im dritten Schritt zustande kommen würde), müsst ihr euch nur noch an die Vereinbarungen innerhalb des von euch vorgegebenen Zeitrahmens halten!
    Danach seid ihr schuldenfrei!
    Wird euer Vorschlag allerdings nur von EINEM Gläubiger abgelehnt oder veranlasst ein Gläubiger während der Verhandlungen Pfändungen, dann scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch (was in nahezu 100% aller Fälle so ist). Das solltet ihr euch dann auch von der geeigneten Person/Stelle bescheinigen lassen, damit es beim zweiten Schritt keine Probleme und Komplikationen gibt!

    2.Schritt: Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan
    (tritt in Kraft, wenn der erste Schritt scheitert)

    Ihr habt jetzt die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten bei eurem Insolvenzgericht einen schriftlichen Antrag für ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu stellen. Bestandteil ist u.a. ein von euch entworfener neuer Regulierungsplan, der aber dem ursprünglichen Vorschlag im außergerichtlichen Einigungsversuch entsprechen kann (darf nur nicht weniger sein, was ihr anbietet). Stellt das Gericht fest, dass euer Plan u.U. Erfolg haben könnte, dann leitet es den Vorschlag nebst weiteren Unterlagen allen Gläubigern zu.
    Euer Vorteil ist, dass jetzt nicht mehr alle Gläubiger, sondern nur noch die Mehrheit (nach Anzahl und Schuldsumme) zustimmen muss. Fehlende Zustimmungen von Gläubigern kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen. Keine Rückmeldung wird als Zustimmung gewertet.
    Wird der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan angenommen, endet das gerichtliche Verfahren. Ihr müsst den Plan dann nur noch einhallten.
    Danach seid ihr schuldenfrei!
    Stellt das Gericht bereits bei eurer Antragsstellung fest, dass aller Voraussicht nach keine Mehrheit zu erzielen ist, dann kann es beschließen, diesen zweiten Schritt zu überspringen.

    3. Schritt: Die Restschuldbefreiung

    Sofern auch der zweite Schritt erfolglos war und bestimmte Voraussetzungen vorliegen, wie z.B. die Stundung der Gerichtskosten, eröffnet das Gericht das Insolvenverfahren und bestimmt einen Treuhänder. Damit beginnt für euch eine sechs Jahre dauernde Wohlverhaltensperiode, in er keine Pfändungen von euren Gläubigern wegen alter Schulden durchgeführt werden dürfen. Der Treuhänder zieht den pfändbaren Betrag eures Einkommens ein und verteilt diesen jährlich an die Gläubiger (pfändfreier Betrag sind pro Monat 990€). Ihr seid während dieser sechs Jahre u.a. verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Seid ihr arbeitslos, dann müsst ihr euch um eine neue Stelle bemühen, d.h. intensiv bewerben (mind. 5 Bewerbungen pro Woche)!
    Weiter müsst ihr jeden Wohnort- und Arbeitsplatzwechsel angeben und bei einer Erbschaft die Hälfte herausgeben.
    Das Insolvenzgericht veröffentlicht die Eröffnung eures Insolvenzverfahrens im Bundesanzeiger und damit auch im Internet. Für Gläubiger, deren Forderungen versehentlich vergessen wurden (oder wie in meinem Fall eventuell auch einfach nicht bekannt sein könnten), besteht dadurch die Möglichkeit, dem Verfahren beizutreten, um bei einer Verteilung des pfändbaren Einkommens ebenfalls berücksichtigt zu werden (sollte also die Möglichkeit bestehen, dass es unbekannte Gläubiger gibt, sollte versucht werden, auf alle Fälle den dritten Schritt zu erreichen).
    Neben der Einziehung eures pfändbaren Einkommens hat der Treuhänder mit Beginn der Wohlverhaltensperiode im sogenannten vereinfachten Insolvenzverfahren die Aufgabe, euer pfändbares Sach- und Geldvermögen (Immobilien, Autos, etc.) zu verwerten. Außerdem wird er neue Forderungsaufstellungen von euren Gläubigern einfordern und diese überprüfen.
    Eure Gläubiger können wiederum iim Schlusstermin Gründe vorbringen, die u.U. eine Schuldenbefreiung verhindern. Gründe z.B. können sein, wenn ihr
    - in den letzten drei Jahren falsche oder unvollständige Angaben über eure wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht habt
    - im letzten Jahr vor der Antragsstellung unangemessene Verbindlichkeiten eingegangen seid
    - wegen Insolvenzbetruges strafrechtlich verurteilt worden seid.

    Werden keine Versagensgründe festgestellt, kündigt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung an. Der Schritt der Vermögensverwertung ist damit abgeschlossen und euer zukünftig gebildetes Vermögen bleibt euch erhalten! (außer Erbschaften, die müsst ihr weiterhin zur Hälfte abgeben, aber z.B. Lottogewinne dürfen voll behalten werden, auch Sparguthaben, etc.)
    Haltet ihr weiterhin alle Verpflichtungen ein, dann erteilt euch das Insolvenzgericht nach sechs Jahren die Restschuldbefreiung!
    Danach seid ihr auf alle Fälle schuldenfrei!

    Das ganze gerichtliche Verfahren kostet ca. 2.500€, das euch vom Land vorgestreckt wird. Nach der Restschuldbefreiung wird das von euch zurück verlangt, wobei aber auch hier der pfändungsfreie Betrag gilt. Könnt ihr vier Jahre nach Beendigung der Restschuldbefreiung diese ca. 2.500€ nicht zurück zahlen, verfallen diese Schulden! Und genau das ist es, was ab nächstem Jahr weg fällt! Dann streckt das Land diese Gerichtsgebühren nicht mehr vor und ihr müsst diese selber tragen!


    So, das war jetzt alles sehr sehr viel. Wenn ihr noch Fragen habt, einfach stellen!

    Liebe Grüße
    eure in sechs jahren schuldenfreie rose

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