Heftiges Alter

  • Hey ihr Lieben!
    Ich habe einen kennengelernt, der 5 Jahre jünger ist als ich. Ich hab eigentlich keine Probleme mit Altersunterschied, aber ich bin 20.
    Da könnt ihr euch ja ausrechnen, wie alt er ist...

    Das geht doch nicht???!!
    Und rechtlich gesehen doch auch nicht, oder?
    Das nervt mich voll, denn einerseits ist des n schönes Gefühl, andereer Seits auch nicht, wegen dem Alter...
    Könnt ihr mir helfen??

    LG Stern

  • gestzlich gehts.. nur wenn ihr ins bett wollt, braucht ihr erlaubnis von seinen eltern.. anders wär wenn er erst 14 is

    und mit dem alter.. meine ex ahtte vor mir nen freund.. sie war 15 und er 22..

    is ja jedem überlassen.. kenn jemanden der is 20 und mit jemanden verheiratet , die is über 50.. die liebe ist wichtig, nicht das alter :winking_face:

  • Hallo Stern!

    Sch... aufs Alter :winking_face:
    Das richtige Alter gibts nicht!

    Rechtlich gesehen ist das völlig unbedenklich, da er über 14 ist.

    Genieß Deine Liebe, egal, was sich andere denken!
    Weißt Du, ich genieße auch so ne Liebe, die viele nicht gern sehen.
    Mein Freund ist behindert, sitzt im Rollstuhl. Das ist genauso gegen die sogenannte Norm wie wenn die Frau älter ist, die Partner unterschiedliche Nationalität, Hautfarbe, Religion haben.
    In fünf Jahren interessiert dann das Alter nicht mehr :winking_face:

    Ich wünsch Dir alles Gute und wünsche Dir, dass Du diesen Altersunterschied vergessen kannst und das Positive an dieser Liebe genießen kannst!

    Liebe Grüße
    Sally

  • Hey Stern...
    Was soll man dazu noch sagen? GOOD LUCK! :smiling_face:
    Wenn Du glücklich bist, dann lass Dich darauf ein und denk nicht drüber nach, was anderes womöglich darüber denken. Mach nicht den gleichen Fehler wie ich am Anfang meiner Beziehung - meine Mum war sehr dagegen und hat es mich spüren lassen, bis ich aufgegeben habe...
    Steh zu Deinen Gefühlen! Ich wünsch Dir viel Glück! :smiling_face:

  • Hier mal der genaue Hintergrund, was die deutsche Gesetzgebung dazu sagt!

    Wikipedia

    § 182 StGB

    Wie man sieht, es ist unbedenklich, wenn klar und deutlich alles einvernehmlich geschieht.
    Dennoch, wenn die Eltern dagegen sind, dann können die so eine Beziehung unterbinden.
    Deswegen würde ich anraten, wenn es sich wirklich entwickelt, dann sollten die Eltern auch davon erfahren.

    Meine persönliche Meinung, versucht es, aber mit deinen 20 Jahren solltest du immer ehrlich sein! Aber ehrliche Liebe sollte nicht durch das Alter beschränkt werden, ich meine solange es sich in den Bereichen des gesetzlich erlaubten bewegt, ausschlaggebend sollte doch die geistige Reife sein und die ist bekanntlich nicht alleine vom Alter abhängig :winking_face:

    LG Franz

  • Hey...
    Danke für die Antworten!
    Ich guck mal, wie es sich so entwickelt.
    Was wäre denn, wenn er 14 ist?
    Weil ihr geschrieben habt, dass es, wenn er über 14 ist, kein Problem ist...
    Würd mich mal so interessieren!

    LG, Stern :wink:

  • ab dem 15. lebensjahr ist das alter vollkommen egal ... nur sollte man aufpassen, dass man als volljähriger nicht in bedraengnis kommt angezeigt zu werden (von den eltern zum beispiel) da diese ihre einverstaendniserklaerung geben muessen bzw nur sie und ihr kind dagegen wirklich klagen koennen ...

    ich kannte eine 15jaehrige, die war mit einem 28jaehrigen lange gluecklich (und er hatte bereits eine verurteilung zwecks verfuehrung minderjaehriger) aber hey das war ihr egal und sie beide waren gluecklich (hab sie aus den augen verloren vielleicht sind sie es ja immanoch kA)

    mfg kleines ich bin ich

    zur fragen beim alter ab 14 ... mit 14 ist man offiziell ein Teenager und kein Kind mehr ... und bei kindern isses halt verboten ... so oder so ... aber eigentlich gilt auch hier wo kein klaeger da kein richter ...

  • Stopp, ganz so einfach ist es mit dem Alter nicht!

    Es betrifft aber "unter" 14 jährige, mit denen ist sexueller Kontakt für ältere und vor allem Erwachsene, verboten und erfüllt einen Straftatbestand.

    Und einen Kläger gibt es da auch, solche Verfahren werden im "öffentlichen Interesse" geführt, das heißt, bekommt die Staatsanwaltschaft Wind davon, dann gibts ein Ermittlungsverfahren/Anklage.

    Alles erklärender Link

    Noch Fragen nach dem Besuch des Links? :winking_face:

    Franz

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