Geliehenes Geld zurückfordern?

  • Hallo ihr lieben,

    ich hab da mal ne rechtliche Frage. Ich weiß, dass ihr hier alle keine Experten seid, aber vielleicht weiß ja doch jemand Bescheid oder hat vielleicht sogar schon die gleiche Situation gehabt wie ich.

    Ich war (mal wieder) zu naiv, zu gutgläubig und habe einem Menschen, dem ich vertraut habe, einfach so Geld geliehen. Was heißtz einfach so, er hat auf die Tränendrüse gedrückt und ich bin halt weich geworden. Einfach so meine ich, ohne etwas schriftliches zu machen. Den einzigen "Beweis", den ich dafür habe, dass ich ihm dieses Geld geliehen habe, sind Kontoauszüge bei mir, aus denen hervor geht, dass ich ihm dieses Geld überwiesen habe.
    Nun hat sich rausgestellt, dass er mir ne falsche Adresse gegeben hat, etc. Das einzige was ich habe, ist eine Handynummer, an die er nie ran geht und eine Festnetznummer, bei der er sich verleugnen lässt.
    Aus dem Internet hab ich jetzt die Adresse zu der Festnetznummer ermittelt und ihn nochmal schriftlich aufgefordert, mir das Geld zu überweisen. Was mach ich aber, wenn er es nicht tut? Habe ich eine rechtliche Grundlage, auf der ich ihn anzeigen kann oder etwas ähnliches? Es handelt sich um eine recht hohe Summe, ich hab nicht viel Geld und bin darauf angewiesen... Also, ich wär euch echt dankbar, wenn ihr mir sagen könntet, was für Möglichkeiten ich habe, wieder an mein Geld zu kommen.

    Liebe Grüße
    rose

    P.S. Bitte keine Hinweise darauf, wie doof ich in dieser Hinsicht war, das weiß ich selbst... :frowning_face:

  • Ich weiss nicht, wie die juristische Seite aussieht.

    Habe es nie auf juristische Art gemacht, wäre es vieleicht möglich, ihn zum einem Gespräch zu locken, wo ein Zeuge (am besten männlich) dabei wäre.

    Habe Erfahrung gemacht, dass ein Brecher im Schleppetau manchmal Wunder wirkt..ohne irgendwelche Gewaltandrohnung, einmfach durch blosse Anwesenheit

  • spontan fallen mir da ein paar sachen ein: zunächst würde ich eine intensive internetsuche starten um ähnliche fälle zu betrachten. du bist ja nicht die erste, die diesen fehler gemacht hat. und dann sehen, wie in diesen fällen entschieden wurde. zweitens, bist du bei einer rechtsberatung oder ähnliches, die dir einen rechtskräftigen hinweis geben kann?

    zunächst ist es wichtig, überhaupt deine chancen zu klären, bevor du massnahmen ergreifst.

    liebe grüße

    marvin

  • Danke für eure Antworten!

    Leider bin ich bei keiner Rechtsberatung, aber in der Klinik gibt es einen Sozialarbeiter, könnte der vielleicht auch Bescheid wissen? Der sit am Freitag wieder auf meiner Station, ich werd ihn auf alle Fälle mal fragen, fragen kostet ja nichts....

  • Hi Rose!
    Denke mal, daß Du da rechtlich wenig bzw. gar nichts ausrichten kannst. Ohne Zeugen.
    Weil der Kontoauszug besagt ja nur, daß er Dir das Geld nicht geklaut hat, aber er könnte genauso behaupten es geschenkt bekommen zu haben.
    Die Idee von Gia mit jemand "Handfestem" aufzukreuzen ist warscheinlich die einzige Möglichkeit die Du hast.
    Ich kenn so was auch... beschissenes Gefühl, wenn Vertrauen so mißbraucht wird und man dann machtlos dasteht.
    Wünsch Dir jedenfalls viel Glück, daß Du eine Möglichkeit findest wieder an Dein Geld ranzukommen.
    lG Achillea

  • Da kam letzte Woche so ein Fall im Fernsehen...da hatte sich die betrogene Frau an die Öffentlichkeit gewandt.

    Allerdings ging die Geldsumme in den 5-stelligen Bereich. Sie hatte auch keinen Nachweis, dass sie ihm das Geld geliehen hatte....trotzdem hat sich jetzt die rechtliche Seite eingeschaltet und der Mann wird gesucht.

    LG

    schell

  • ich würde einen Rechtsanwalt fragen. Notfalls gibt es beim Gericht einen so genannten "BERATUNGSSCHEIN" Damit wird dann der RA bezahlt. Du mußt nur Deine Einnahmen und Kosten nachweisen. Den Schein kriegst du dann sofort ausgestellt.
    LG LIbellchen

  • Hallo gelberose,

    zum einen ist hier dein Weg aufgezeichnet --> http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=36

    zum anderen, du solltest dich erinnern, wie ich ausgerastet bin, als du mir gesagt hast, dass du dem A.... Geld geliehen hast - also ganz ohne Zeugen bist du da nicht!

    Im übrigen kann man den Mahnbescheid auch Online machen, einfach googeln!
    Meld dich in der Sache, dann schaun ma mal, kommt ja drauf an, wieviel das war und sich die Gebühren des Mahnbescheids lohnen. Ist aber ne gute Sache, weil wenn der keinen Einspruch einlegt (innerhalb der Frist von 2 Wochen), was die meisten nicht machen, dann hast deinen Titel und kannst es beitreiben lassen.

    Zuerst aber dringend den eingeschrieben Brief, der ist wichtig! Am besten im Brief auch darauf hinweisen, wie sehr du an einer außergerichtlichen Einigung interessiert bist und vorerst noch auf einen Anwalt verzichtest :winking_face:

    LG Franz

  • ich würd trotzdem zum Anwalt gehn, der gibt mir Sicherheit,
    da habe ich nicht das Gefühl so ganz allein davor zu stehen.
    Heißt ja nicht, dass der Anwalt gleich alles offiziel macht. Er soll mich ja nur aufklären und sagen was möglich ist.

  • Ich danke euch!

    Ich habe letzte Woche auch noch mit dem Sozialarbeiter in der Klinik gesprochen. Nach allem was ich jetzt heute noch gelesen habe (Danke Franz für den Link!!!), werde ich am Montag einen letzten Brief schreiben (per Einschreiben mit Rückschein) und wenn darauf keine Reaktion kommt, einen Anwalt einschalten. Der Sozialarbeiter hat mir gesagt, dass meine Chancen für Prozesskostenhilfe wegen ALG II sehr gut stehen, dass es da keine Probs geben dürfte. Das Geld hol ich mir wieder!

    Franz: Ja, ich weiß, dass du dich damals aufgeregt hast, im Nachhinein könnte ich mir selbst in den A... beißen, aber keine Sorge, das alles war mir eine große Lehre! Danke auch, dass du zur Not den Zeugen machst! :6:

    Liebe Grüße
    rose

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