Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Hallo ihrs,

    das Thema habe ich optimistisch unter "professionelle Hilfe" verortet. Einerseits ist es ja nichts anderes, als eine Hilfe, die wirklich sinnvoll ist. Andererseits auch der erste Schritt zur krankheitsbedingten Kündigung. Eine Ablehnung des "freiwilligen Termins" kann ebenfalls rechtlich als Begründung einer Kündigung dienen. Als AN kennt man die Richtung des AG ja auch nicht. Macht er das nur, weil er gesetzlich dazu verpflichtet ist, helfen will... oder weil eben doch eine Kündigung im Raum steht?

    Hat jemand Erfahrung mit dem BEM?

    Ich habe eine Einladung bekommen und denke ich werde den Ersttermin wahrnehmen.

    Kann das aber nicht so recht einschätzen. Ich weiss, ich stehe bei meinem AG im Pool für eine eventuell leitende Funktion. Allerdings hatte ich einen Klinikaufenthalt letztes Jahr, der meinen AG nicht als solcher bekannt ist, da ich von meinem Hausarzt ohne Diagnose krankgeschrieben wurde. Mein AG weiss nichts von den psychischen Erkankungen. Da hier keine gute Gesundheitsprognose vorliegt, ist fraglich, ob ich mich da offenbaren sollte. Und überhaupt darüber sprechen kann. Andererseits soll ja festgestellt werden, was den Fehlzeiten zu Grunde liegt.

    Eine Abhängigkeitserkrankung liegt bei mir derzeit nicht vor, sodass auch der Betriebsarzt kein Problem ist. Andererseits hätte ich auch das Anrecht auf Bewilligung einer Schwerbehinderung - aber da überwiegen die Nachteile noch für mich, da mein derzeitiger Beruf eigentlich nur als Übergang gedacht ist und ich gerne eine normale Stellung hätte.

    Ziemlich schwierige Kiste. Rechtlich empfiehlt es sich eher den Termin wahrzunehmen. Ich kann es auch so darstellen, dass die Arbeitssituation ein Faktor für die häufigen Fehlzeiten ist. Da das auch stimmt und ich deswegen regelmäßig krankgeschrieben bin, allerdings für diesen einen langen Zeitraum eben nicht.

    Ich bin da ein wenig orientierungslos. Man darf ja eine Person z.B. von der MV oder einen Vorgesetzten, oder eine Vertrauensperson etc. mitnehmen. Aber da gibt es niemanden, der da für mich passen würde. Macht mich nervös, um ehrlich zu sein.

    Tipps? Erfahrungen? - wären deswegen hilfreich.

  • Meine Frau hat eine Eingliederung nach Ihrer OP (Aneurysma im Kleinhirn) gemacht, da war es sicherlich gut vom AG gemeint und sie ist wieder ganz normal in das Arbeitsverhältnis eingestiegen.

    Warum dein AG das machen will, kann natürlich nur der beantworten ...

    Was man dem für Diagnosen bekannt gibt, ist wirklich nicht so einfach, wenn du überhaupt die Wahl hast.

    Ich würde mich beraten lassen, z.B. von VDK oder ähnlichen Organisationen.

    Finanziell kann es nämlich ganz schön schwierig werden, da gab es einige Fallstricke bei der KK :kotz:

    Zum Beispiel Fahrgeld, gab es nicht, nur wenn der AG freiwillig was abdrückt!

    Wenn ich da an meine Tochter denke, die einige Hundert Euros für die Monatskarte der DB tragen muss, da würde das gar nicht gehen!

    Wenn ich das aber richtig im Hinterkopf hab, sollte sich da eben seit diesem Jahr was geändert haben ...

    Schweres Thema, daher unbedingt von unabhängiger Stelle beraten lassen!

  • Danke für deine Antwort! VdK kannte ich gar nicht.

    Es gilt wohl direkt vorher zu entscheiden, ob ich nicht doch den Weg der Schwerbehinderung wähle. Werde schauen, ob ich geeignete Ansprechpartner finde.

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