Berufsunfähigkeit wegen Mediensucht - Erfahrungen?

  • Hallo an alle, bei mir wurde Mediensucht diagnostiziert. Ich habe einen Antrag bei meiner Versicherung gestellt wegen Berufsunfähigkeit (bin Ingenieur), die hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Ergebnis des Gutachtens war leider nicht eindeutig. Die Versicherung sagt, laut Gutachten bin ich berufsfähig, also braucht sie nicht zahlen. Allerdings wird mir im Gutachten dringend zu einer Reha geraten, die ich nun auch beantragt habe ... sprich ich sehe das komplett anders. Nun stehe ich vor der Frage, ob ich gegen die Versicherung vor Gericht ziehe.

    Hat also irgendjemand da draußen schon Erfahrungen mit der rechtlichen Anerkennung von Mediensucht als ein Grund für Berufsunfähigkeit? Kennt irgendjemand Urteile zum Thema?

    Vielen lieben Dank

  • Hallo Franz, ja genau, weil ich nicht mehr 50% meiner Arbeitsleistung bringen kann an einem Arbeitsplatz mit PC mit Internetanschluss (was in meinem Beruf Standard ist).

    Ist selbstverständlich behandelbar, jedenfalls bei mir, Reha-Antrag ist gestellt, dafür gibt's ja Kliniken, und bis dahin denke ich bin ich berufsunfähig.

  • Hey!

    Ich habe davon bisher noch nichts gehört. Also von Mediensucht ja, aber keine EU-Rente deswegen.

    Könnte ich mir auch schwierig vorstellen, weil natürlich der Rententräger erstmal versuchen wird alle Therapiemöglichkeiten auszuschöpfen. Und das tuen sie ja auch schon ,mit der Reha. Ich könnte mir auch vorstellen, dass es da vielleicht ähnlich bei anderen Suchterkrankungen Langzeittherapien gibt, um seine Sucht zu behandeln.

    Was willst du denn überhaupt? Irgendwann wieder arbeiten nach Therapie und Co oder eher in die EU-Rente?

  • Hallo Soccerlady, ich freue mich über die Antworten hier.

    Also, ich habe eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, das hat mit meinem Rententräger nichts zu tun. Meine Berufsunfähigkeitsversicherung sagt, ich wäre quasi berufsfähig, also braucht sie nichts machen. Sie braucht auch keine Therapiemöglichkeiten anbieten. Sie hat gesagt, sie will mir helfen wegen einer Therapie, aber da ist so gut wie nix passiert, also hab ich einfach selbst eine Therapie / Reha bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Ich werde mal abwarten, ob mir die Deutsche Rentenversicherung die Reha genehmigt, wenn ja, bedeutet das ja eigentlich, dass sie zumindest meine Berufsunfähigkeit anerkennt ... wenn die Deutsche Rentenversicherung sagt, ich wäre berufsfähig, bräuchte sie mir ja keine Reha finanzieren.

    Also, es geht mir um meine private Berufsunfähigkeitsrente, nicht um die EU-Rente - ja klar, die wird erst nach Ausschöpfen der Therapiemöglichkeiten bewilligt.

    Und ja, natürlich will ich wieder arbeitsfähig werden und arbeiten, aber bis dahin möchte ich Geld von meiner privaten BU-Versicherung.

    Ist das so ungewöhnlich?

  • Naja, die Frage, die ich mir stelle: Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht es für mich um eine dauerhafte anhaltende Berufsunfähigkeit. Und diese ist bei dir ja noch gar nicht raus. Die hast eine Suchterkrankung, die man erstmal behandeln kann und dann nach einer gewissen Zeit davon ausgehen kann, dass du zurück ins Berufsleben kommst.

    Zu dem habe ich mich gerade auch gefragt, was würde denn passieren, wenn man eine solche Versicherung hat und dann aufeinmal einen Bandscheibenvorfall bekommt und vielleicht ein Jahr nicht arbeiten kann? Da zahlt doch als erstes erstmal noch 6 Wochen der Arbeitgeber, danach die Krankenkasse. Ich würde an deiner Stelle mal genau in deine Versicherungsunterlagen schauen und nachlesen welche Konditionen du da abgeschlossen hast. Kann auch sein, dass diese Versicherungen nur zahlen, wenn festgestellt wurde, dass man definitiv berufsunfähig ist und nie wieder arbeiten wird.

    Zudem meinst du, dass eine Reha allein ausreicht?

    Wäre nicht eine spezielle Therapie auf Mediensucht ausgerichtet auf Dauer nicht sinnvoller?

    Da du ja einen Rehanatrag gestellt hast, musst du ja auch bei einem Arzt gewesen sein? Was sagt der denn? Oder was empfielt der denn?

  • Erstmal zu dem zweiten Teil ... es kann bestimmt für viele Sinn machen, eine stationäre Therapie von einer ambulanten Therapie bei einem Psychotherapeuten begleiten zu lassen. Ich war bei einem Psychotherapeuten und hatte nicht den Eindruck, dass es mir viel gebracht hat.

    Die Reha, die ich beantrage, IST eine speziell auf Mediensucht ausgerichtete Therapie. Ich brauche eine Reha-Klinik mit einer speziell auf Mediensucht ausgerichteten EDV-Arbeitstherapie, da gibt es beispielsweise die Salus-Klinik in Lindow, die Bernhard-Salzmann-Klinik in Gütersloh oder Diako Nordfriesland. Eine Therapie dort dauert 12 Wochen und ist bestimmt sehr sinnvoll. Ich habe als Wunschklinik die Christoph-Dornier-Klinik in Münster angegeben, die hat ein etwas anderes Konzept mit viel mehr Einzeltherapiestunden, sodass dann die voraussichtliche Therapiedauer deutlich kürzer ist. (<= Wissen basierend auf Internetrecherche)

    Und nein, ich war für den Reha-Antrag nicht bei einem Arzt. Meine Versicherung hat ja wie erwähnt ein Gutachten über meinen Zustand in Auftrag gegeben, im Gutachten steht eindeutig drin dass eine Reha notwendig wäre, daher habe ich das Gutachten einfach mit dem Antrag an die Deutsche Rentenversicherung geschickt.

    Ja, ich werd versuchen herauszubekommen, ob meine Versicherung ab 6 Monaten Berufsunfähigkeit zahlt oder ob ich wirklich quasi final berufsunfähig werden müsste ... da hast du mich tatsächlich verunsichert :smiling_face:

  • So, nochmal in die Bedingungen reingeschaut .... da steht "voraussichtlich auf Dauer (mindestens 6 Monate)". Und weiter "Ist die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, ..... vollständig oder teilweise außer Stande gewesen ihren zuletzt ausgeübten Beruf ... auszuüben ... gilt dieser Zustand bei Fortdauer von Anfang an als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit."

    Also wenn innerhalb von 6 Monaten trotz der verpflichteten Mitwirkung des Versicherungsnehmers keine Heilung erfolgt, muss die BU-Versicherung zahlen, und zwar rückwirkend.

    Die BU-Versicherung zahlt dann, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, UNABHÄNGIG davon ob andere Stellen auch zahlen. Wenn man also Krankengeld bekommt und man ist laut Vertragsbedingungen berufsunfähig, gibt es die BU-Rente ON TOP!

  • Aus meiner Arbeit in einer psychiatrischen Reha kenne ich recht viele Fälle, in denen vor der Anerkennung einer Berufsunfähigkeit noch eine Reha versucht werden soll - quasi als definitives und offizielles Zeichen, dass man es ernsthaft noch einmal versucht hat.

    Übrigens wurde das in den stationären Einrichtungen, die ich kenne, nicht gern gesehen, wenn parallel noch eine ambulante Psychotherapie lief. Die wird für die Dauer des Aufenthalts in der Regel pausiert.

    Deine Posts sind inzwischen ein paar Monate her, kannst Du kurz sagen, wie es inzwischen weitergegangen ist?

  • Hi,

    ziemlich blöd - Deine Situation. Mir persönlich hat das Abwägen sehr geholfen, um aus ähnlichen Situationen raus zu kommen. Wenn ich bei irgendetwas nicht weiterkomme, wäge ich einfach ab und treffe somit schneller wichtige Entscheidungen. Das hilft auch bei Kleinigkeiten super.

    Viele Grüße

    Alexander

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