Hallo an alle, bei mir wurde Mediensucht diagnostiziert. Ich habe einen Antrag bei meiner Versicherung gestellt wegen Berufsunfähigkeit (bin Ingenieur), die hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Ergebnis des Gutachtens war leider nicht eindeutig. Die Versicherung sagt, laut Gutachten bin ich berufsfähig, also braucht sie nicht zahlen. Allerdings wird mir im Gutachten dringend zu einer Reha geraten, die ich nun auch beantragt habe ... sprich ich sehe das komplett anders. Nun stehe ich vor der Frage, ob ich gegen die Versicherung vor Gericht ziehe.
Hat also irgendjemand da draußen schon Erfahrungen mit der rechtlichen Anerkennung von Mediensucht als ein Grund für Berufsunfähigkeit? Kennt irgendjemand Urteile zum Thema?
Vielen lieben Dank