Klinikaufenthalt als Bedingung

  • Ich sortier's mal planlos hier ein, falls ich falsch bin, bitte ich um Verschieben...

    Bei mit sind die letzten Wochen latente Suizidgedanken vorhanden... so schön chronisch auf gleichem Level bleibend, dass ich eine akute Gefährdung zu 100% ausschließen kann. Teilweise wissen davon auch die Ämter bzw. mit den Ämtern zusammenarbeitende Stellen. Das Jobcenter weiß zumindest, dass ich ziemliche psychische Probleme habe.

    Kann/darf die Stadt mich auf dieser Basis zu einem (sofortigen oder zeitnahen) freiwilligen Klinikaufenthalt verpflichten oder den zur Bedingung für Leistungen oder so machen?

    Ein Klinikaufenthalt ist immer so ziemlich das Erste, was die immer ansprechen gerade bei mir (trotz der ambulanten Sachen, die ich mache)...und das im Februar sehen die skeptisch, weil zeitlich "noch sehr lange hin"...

  • Ich denke es findet sich ein passenderer Bereich als OT ...

    Vllt solltest noch dazu schreiben was in Februar geplant ist und was die bewilligen sollen, dann muss man nicht weiter lesen :5:

  • Danke für's Verschieben :smiling_face:

    Am 23.02. bis vorraussichtlich 02.04. steht bei mir ein Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik an, der mir hoffentlich hilft, mein Stresslevel wieder in normale Ausmaße zu senken und mich wieder etwas zu stabilisieren.

    Die Leistungen, um die es geht, wären vor allem ALG II und die Betreuung... ob die vom Wohnungslosenamt mir da keinen Strick draus drehen könnten, weiß ich nicht... (und ob ich irgendwas vergessen habe an Ämtern/Leistungen weiß ich gerade auch nicht)


    Vielleicht noch als Ergänzung: Unsere Akutkliniken sind so überfüllt, dass die mich im Dezember unmittelbar nach einem Suizidversuch nach Hause geschickt haben, weil auf dem Gang schlafen und ähnliches als kontraproduktiv angesehen wurden...

    Einmal editiert, zuletzt von SineVerbis (25. Januar 2021 um 19:38) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von SineVerbis mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Die Ämter dürfen sowas gar nicht!

    Es gibt kein Gesetz, was das erlauben würde. Es gibt nur 2 "Personen", die einweisen könnten- du selbst oder ein Vormund oder im schlimmsten Fall ein Gericht.

    Kein Jobcenter hat das Recht einem die Leistungen deswegen zu streichen. Was passieren kann, ist, dass das Jobcenter dich aufgrund der Probleme als nicht erwerbsfähig einstuft und dich versucht in SGB 12 zu schicken. Das wäre die Grundsicherung, die chronisch Kranke,Menschen mit Beeinträchtigung auf dem 2. Arbeitsmarkt oder Menschen, die halt Erwerbsunfähig sind,bekommen.

    Bevor das aber passiert, gibt es eine Amtsärztliche Begutachtung.

    Und natürlich versuche die Fallmanager einen so schnell wie möglich wieder fit zu kriegen fürn Arbeitsmarkt. Aber man sollte sich besonders von denen nicht unter Druck setzen lassen.

  • Danke dir! Das ist beruhigend zu wissen... zumal ich unseren Ämtern zutraue, sowas zu bringen (meinen Freund hatten sie ja damals mit einer ähnlichen Aktion zu einem rechtlichen Betreuer genötigt...)

  • Kann/darf die Stadt mich auf dieser Basis zu einem (sofortigen oder zeitnahen) freiwilligen Klinikaufenthalt verpflichten oder den zur Bedingung für Leistungen oder so machen?

    Ich kanns mir auch nicht vorstellen, zudem ja schon eine Maßnahme vor der Tür steht.

    Die dürften auch wissen, wenn es genehmigt ist, kann man nicht einfach andere Maßnahmen oder Zeitvorgaben erzwingen.

    Zudem, wenn in bereits gut 4 Wochen die Klinik ansteht, da könnte sowieso niemand was schnelleres anleiern - mal abgesehen von Psychiatrie und das wäre doch gar nicht zielführend.

  • Wir haben hier auch nochmal rumgefragt, das dürfen sie nicht, höchstens versuchen, mich zu überreden.

    mal abgesehen von Psychiatrie

    Ist das, was sie mir vorschlagen... klar, als ich im Herbst da war, waren da schon auch welche, die da einfach nur die Zeit bis zu ihrem Therapieplatz überbrückt haben... aber die sind eben a) überfüllt und b) das bringt mir halt nicht viel, abgesehen davon, dass der Orgamist nur noch komplizierter wird...

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