Neue Therapie nach Abbruch

  • Hi,

    ich war heute bei einer Therapeutin zum Erstgespräch. Sie hatte das Gespräch für ein Institut geführt. Sie meinte, dass es schwierig sein könnte, weil ich meine letzte Therapie keine zwei Jahre her ist, sie aber ein Verfahrenswechsel nicht befürworten würde und mich in der TP sieht. Sie meinte aber auch, dass es über ein Gutachten gehen würde, sie aber nicht weiß, wie das vom Institut gehandhabt wird und ich keinen Platz bekomme. Sie wollte aber ein gutes Wort einlegen, dass ich zumindest bis ablauf der zwei Jahre im September auf die Warteliste komme.

    Meine Frage ist jetzt, die: die Therapeutin früher hat über Kinder und Jugend abgerechnet, was jetzt nicht mehr gehen würde, weil ich einfach zu alt bin. Macht das vielleicht auch einen Unterschied? Oder vielleicht auch eine andere Diagnose?

  • Hey,

    also soweit ich das nach den ganzen Jahren Therapie und viiiielen Erstgesprächen usw weiss ist diese "2 Jahre Pflichtpause" ein mehr oder weniger hartnäckiges Gerücht.

    Das bedeutet erstmal nur, das nach wenn die Regellaufzeit bzw. die Stunden (je nach Therapieverfahren variieren die Stunden die bewilligt werden ja) der Therapie beendet ist, ein weiterer Antrag eventuell nicht mehr einfach von der Krankenkasse durchgewunken wird, sondern das dann ein Bericht o.ä vom Therapeuten eingeholt wird und dieser dann einem Gutachter der Krankenkasse zugestellt wird. Da wird dann entschieden ob weiter Therapie bewilligt wird oder nicht. Und wenn nicht kann man auch immer noch Widerspruch einlegen und begründen warum es aber doch notwendig ist etc.

    Also lass dich erstmal nicht zu sehr von solchen Aussagen verunsichern.

    Es ist halt für den Therapeuten mehr Arbeit das ganze zu beantragen, wenn die Krankenkasse nicht "einfach so durchwinkt" daher wird das leider oft (gerade bei Therapeuten die einen noch nicht lange oder gut kennen um einen aussagekräftigen Bericht zu schreiben) erstmal ungern gemacht. Es ist eben Arbeit.

    Ein Verfahrenswechsel kann auch funktionieren.

    Das macht aber eher sinn wenn entweder: eh die Form gewechselt werden soll, was ja bei dir wohl eher nicht der Fall ist

    oder wenn der Therapeut bei dem du schon bist eine Ausbildung in mehreren Vefahren hat und einfach nach ende einer (zB) VT dann eine andere Form beantragt und dich aber eigentlich "gleich" weiterbehandelt. Aber da du ja, so wie ich das lese, eh den Behandler wechseln willst, steht das so ja auch nicht zur Debatte.

    Aber aus eigener Erfahrung: Das was drauf steht (also Verhaltens T oder Tiefenpsychologisch oder sonst was) ist echt nicht so wichtig. Das ist am Ende nur eine Sache von Abrechnen können und bewilligten Stunden etc. Es kommt viiiiiiiel mehr auf die individuelle Art und Weise des miteinander Arbeitens an. Also auch bei einem VT Therapeuten können, wenn T und Patient gut zusammen arbeiten können, Elemente aus vielen anderen Therapie Methoden eingebaut werden. Das nur so am Rande 😊

    Dann noch zum Thema erst Gespräche: du kannst erstmal ganz ohne Antrag oder sonst was, bis zu 5 Stunden (Probestunden sozusagen) bei einem/einer T in Anspruch nehmen, da müssen die erstmal nix beantragen und auch sonst nix tun.

    Ich denke ich würde von deinem bisherigen Therapeuten/Therapeutin einen Abschlussbericht anfordern, sowas kann man gut neuen in dieHand drücken.

    Was das Kinder und Jugend und jetzt Erwachsen angeht, da würde ich einfach mal die Kasse fragen, wie das ist. Ich könnte mir vorstellen, das es schon so ist dass das ein Grund zum wechseln ist ab einem bestimmtem alter.

    Man kann übrigens auch (auch etwas mehr Arbeit für den oder die T) übrige Stunden von einem mitnehmen zum neuen T, wenn es für den Wechsel sinnige Gründe gibt.

    Also, diese 2 Jahre Zwangspause gibt es nicht so ganz wirklich 😊 es kommt eben immer auf die Krankenkasse und auch auf den Therapeuten/Therapeutin an, wie fit und gewillt die sind, das zusammen mit dir durchzuboxen.

    Hoffe das hat vielleicht ein bisschen geholfen 😊

    Viele Grüße!

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