post von der polizei/führerscheinstelle

  • habe eben gerade post bekommen. ich paste mal ein bischen.

    Sehr geehrter Herr XXX,

    Das Polizeirevier XXX informierte darüber das es am XXX zu einem polizeilichen VOrkomnis kam. Nach der Meldung der Polizei verständigte ein Anwohner die Beamten, da Sie in der Wohnung randalieren würden. Der Anrufer schilderte, dass dies beinahe jedes Wochenende vorkommen würde.
    Beim Eintreffen der Beamten konnten aus der Wohnung Geräusche wahrgenommen werden. Es hörte sich an, als ob jemand immer wieder mit den Händen, dem Kopf bzw den Füßen gegen die Wände schlagen oder treten und als ob jemand mit den Fingernägeln über die Wände kratzen würde. Dies erfolgte ohne Unterbrechung nach Angaben des Anzeigers über einen Zeitraum von 2 Stunden.

    Auf Klingeln öffneten Sie die Wohnungstür. Sie machten einen etwas abwesenden Eindruck. Auf mehrfrache Fragen reagierten Sie nur teilweise bis gar nicht. Ein Freund von Ihnen befand sich ebenfalls in der Wohjnung. Dieser teilte mit, dass Sie unter der Woche in ambulanter psychischer Behandlung sind und am Wochenende regelmäßig ausflippen.
    Bei den Beamten entstand der Verdacht, dass Sie entweder Medikamente nicht einnemen oder missbräuchlich unter der Einwirkung von berauschenden Mitteln stehen.

    Sie sind Inhaber der Fahrerlaubnis der Kl.B auf Probe.

    Als Inhaber einer Fahrerlaubnis sind aufgrund des mitgeteilten Sachverhaltes erhebliche Bedennken an ihrer Kraftfahreignung entstanden. Werden Tatsachen bekannt, die auf die Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 zr Fahrerlaubnisverordnung schließen lassen, ist nach den Vorschriften des § 46 i.V.m. § 11 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung zur Feststellung der Kraftfahreignung ein ärztliches Gutachten anzuordnen. Das Gutachten darf nur ein einem Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erstellt werden; der Facharzt darf nicht gleichzeitig ihr behandelnder Arzt sein. Dieses Gutachten wird hiermit angeordnet. Die Kosten hierfür sind von Ihnen zu tragen.

    Wir überlassen in der Anlage die Einverständniserklärung für die Erstellung des ärztlichen Gutachtens und erwarten den Eingang innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Zugang dieses Schreibens.
    Das Gutachten selbst hat bis 30.11.2009 bei der Führerscheinstelle zu Entscheidung vorzuliegen.

    Die Fragestellung an den Facharzt wird lauten:

    Liegt eine Erkrankung vor, die nach Anlage 4 FeV dei Fahreignug in Frage stellt (siehe Aktenanlage)

    Bitte stellen Sie über Ihren beauftragten Facharzt sicher, dass diese Frist zur Vermeidung des Fahrerlaubnisentzugss eingehalten wird.

    Sofern Sie das Einverständnis nicht fristgerecht vorlegen, kann eine Gutachtenerstellung nicht eingeleitet und durchgeführt werden. Die hier beschriebenen Eignungszweifel können dann auch nicht ausgeräumt werden. Durch diese Weigerung, eine zu Recht angeordnete Eignungsuntersuchung zu ermöglichen, darf gem.§11 Abs. 8 FeV auf die Nichteignung geschlossen werden. Die Fahrerlaubnis wäre zu entziehen. Selbstverstädnlich steht es Ihnen auch frei, freiwillig auf die Faherlaubnis zu verzichten. Für diesen Fall erbitten wir entsprechende Nachricht.

    Diese Amtshandlung ist nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Ziff. 208 des Gebührentarifs) mit 20,50€ Gebührenpflichtig. Ein gesonderter Forderungsbescheid geht Ihnen zu.

    Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen darüber hinaus natürlichlich jederzeit zur Verfügung.

    Anschließend informieren wir, dass ihnen aufgrund eines Verkehrsverstosses am XXX (Rotlichtverstoß 1 jahr her) ein gesondertes Schreiben zugestellt wird. Die vormals zuständige Fahrerlaubnisbehörde des XXX hat es versäumt, das gem. §2a StVG zu absolvierende Aufbauseminar anzuordnen.

    Wir erwarten Ihre Nachricht und verbleiben

    mit einem freundlichen Gruß


    blabla.


    dann halt noch ein brief mit verschiedenen ärzten meiner stadt bei denen ich einen termin verinbaren kann. darunter steht:

    Zur Untersuchung werden Sie kurzfristig einbestellt. Die Untersuchungsgebühren müssen sie vorrausgezahlt bzw spätestens am Untersuchungstag bar beglichen werden (!) Ratenzahlung ist nicht möglich.

    Hinweise bei Drogenauffälligkeiten:

    Im Rahmen der ärztlichen Untersuchungen erfolgen insgesamt zwei forensisch gesicherte polytoxikologische Untersuchungen des Urins (mit kurzfristiger Einbestellung); im Einzelfall kann auch eine Haaranalyse erforderlich werden.


    also erstens bin ich momentan komplett ausgebrannt und habe wirklich gerade kein Geld zur verfügung. Habe vor kurzem meine Ausbildung verloren und mein Antrag auf ALG 1 ist noch nicht bewilligt worden. Also muss ich sehen wie ich die Untersuchungen/Aufbauseminar etc bezahlen kann.
    ich denke das ich bei diesem arztgespräch oder was das auch ist, einen guten eindruck hinterlassen kann.

    ich bin mit der aussage die ein "anwohner" gemacht hat nicht einvertanden. im brief steht es würde beinahe jedeswochenede so zugehen. - das ist definitiv nicht der fall gewesen. es ist im zeitraum von 6 monaten 2-3 mal zu ruhestörungen meinerseits gekommen wobei aber nur an diesem einen tag deshalb die polizei gekommen ist. jedes wochenende ist sehr übertrieben.

    als ich die tür aufmachte war ich übernachtigt und war wohl gerade am l0r koma. ich war ansprechbar aber ein bischen verwirrt und überfordert mit der situation. das mein kumpel gesagt hat, dass ich jedes wochenede "ausflippen" würde kann ich mir nicht vorstellen. aber sie haben es wohl so aufgefasst.
    soll ich anrufen und zu diversen aussagen stellungen beziehen die meines erachtens nicht stimmen? oder könnte ich mich da noch tiefer reinreiten?

    ich nehme momentan keine drogen. ich bin wirklich clean, aber erst seit kurzem. habe vor ein paar wochen zuhause von GBL mit Diazepam entzogen und dann bis vor ca 3 tagen noch täglich Lorazepam welches ich vom hausarzt bekommen habe zu mir genommen um den allgemeinen ängsten ein bischen entgegenzuwirken. das einzige was wohl momentan nachweisbar ist sind die Benzos. die habe ich zum entzug gebraucht aber danach, das gebe ich zu, auch mal etwas mehr genommen als notwendig um auszuspannen oder halt für meine sozialen ängste. jetz ist wohl schluß damit, denn ich möchte meinen lappen behalten. ich werde mir demnächst einen schnelltest besorgen.

    so also ich bin für jeden tip dankbar. z.b. ob ich auf die aussagen die gemacht wurden stellung beziehen soll, wie ich den Benzo spiegel schneller senken kann, ob eine haaranalyse wahrscheinlich ist, wie das gespräch bei dem arzt aussehn wird, wann ich wohl urin abgeben muss, was passiert wenn ich kein geld habe etc pp.

    gerne auch über pn

    viele grüße

  • Hallo Swim,
    einen Rat weiß ich auch nicht. Hab damit keine Erfahrung.
    Aber es gibt so Stellen, für genau solche Angelegenheiten - zumindest bei uns. Vielleicht kannst dich mal bei einer Suchtberatungsstelle erkundigen.
    Ansonsten - tut mir leid - mehr fällt mir da auch nicht ein.
    Viel Erfolg wünsch ich dir.
    Vielleicht kannst uns mitteilen, wie die Sache weitergeht - und wie es dir geht.
    Grüße
    Nebula

  • Hi Swim,
    sorry, aber hier fehlt mir definitiv das Verständniss für Dich. Du selbst hast bereits zugegeben ein Problem mit Drogen zu haben. Es ist schlicht und ergreifend unverantwortlich von Dir weiterhin ein Auto führen zu wollen. Von dem her hoffe ich sehr das Du in diesem Fall hier von keinem Tips bekommst. Ich nehme ja Tramal, mir hat keiner verboten Auto zu fahren, mache es trotzdem nicht. Ich will auf keinen Fall schuld daran sein das ein anderer durch mich zu Schaden kommt. Wenn man konsumiert ergeben sich nunmal Konsequenzen, eine davon sollte es sein das Auto stehen zu lassen. Sorry für die harten Worte, aber in dem Fall bin ich echt stur!!!!

  • ja carryon kann deine aussage schon verstehen.
    ich sitze aber wirklich nicht zugedröhnt hinter dem steuer so wie sich das vielleicht manch einer vorstellt.
    ich habe oft die möglichkeit von meiner freundin gefahren zu werden und ich fahre nicht nach der einnahme von Lorazepam. klar das wenn ich 3 tage später oder so angehalten werde und kontrolliert werde ne positive uk habe, weil noch nicht alles aus dem körper draussen ist. die angstlösende und etwas dämpfende wirkung ist natürlich schon längst verflogen.


    ich habe hier vor ein paar wochen einen GBL entzug gemacht und habe es seitdem gepackt sauber zu bleiben und bin auch recht zuversichtlich das ich es mit etwas hilfe von aussen weiterhin packe.

    mein führerschein ist halt echt wichtig und ohne den hät ich ein paar weitere riesengroße probleme.
    habe momentan halt schon genug baustellen offen und da passt mir das gerade gar nicht. vorallem vom finanziellen aspekt her.

    ich bemühe mich und versuche alles zu regeln und komme auch langsam vorran aber wohl nicht schnell genug und werde von der vergangenheit eingeholt. naja ich werde trotzdem um meinen führerschein kämpfen, da ich der meinung bin das ich mein kfz fahrzeug führen kann.

  • Zitat

    habe es seitdem gepackt sauber zu bleiben und bin auch recht zuversichtlich das ich es mit etwas hilfe von aussen weiterhin packe.

    Mit so einer Aussage wirst du bei einer Begutachtung sicherlich nicht weiter fahren dürfen, da dir die Einsicht in deine Problematik fehlt. Du hast allem Anschein nach ein Suchtproblem und benötigst deshalb professionelle Hilfe, da kein Süchtiger "einfach mal so" dauerhaft clean werden kann.

    LG, alive

  • Was meinst du was du für eine "Baustelle" hast wenn du morgen ein Kind od einen unschuldigen Menschen zusammenfährst ?

    Du nimmst noch Benzos ? Dann lies mal nach wie sehr diese Mittel die Fahrtüchtigkeit beeinflussen...

  • So wie ich das verstehe wurden die Benzos "nur" innerhalb des Entzuges genommen. Aber ich bin froh das Ihr das auch so seht, ich dachte schon ich übertreibe mal wieder total.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!