Dringend Rat gesucht! Arbeitslosengeld/Sozialhilfe

  • Hallo zusammen,

    habe ein dringendes Anliegen. Ich kenne mich damit gar nicht aus.

    Und zwar mein Freund wurde gekündigt von seinem Arbeitgeber. Wir haben KÜndigungsschutzklage eingereicht und im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht haben sich die Parteien mit einem Vergleich geeinigt.
    Er war sieben einhalb MOnate dort beschäftigt.

    So und mein Freund hat sich pünktlich arbeitslos gemeldet und alles beim Arbeitsamt eingereicht. Und jetzt heute hatte er den Termin bei der Leistungsabteilung und die sagten ihm, er würde gar kein Geld vom ARbeitsamt bekommen, er solle zum Sozialamt gehen. Beim Sozialamt haben sie ihm dann gesagt, dass sein Vater ihn bis zum 25. Lebensjahr durchfüttern muss, weil er zu Hause wohnt. Das Problem ist, sein Vater liegt irgendwie 50 EUR über dem Satz um Wohngeld zu beantragen. Sein Vater hat aber super viele Schulden und kann ihn kaum durchfüttern. Kann man da gar nix machen?

    Das kann doch irgendwie nicht sein, dass er gar nichts bekommt? Vielleicht hat jemand das gleiche erlebt und hat etwas erreicht?? WIr sind total verzweifelt :frowning_face:

    LG Pain:20: :55:

  • Hallo Pain, daß Du verzweifelt bist, kann ich verstehen. Unser Sohn hat bei seiner Mutter gelebt und er wollte auch Geld vom Sozialamt beantragen, hat man abgelehnt, eben aus den selben Gründen wie ihr gesagt bekommen habt. Er sollte auch bei seiner Mutter wohnen bleiben, bis er 25 ist. Sie hat ihn dann einfach rausgeschmissen, weil sie ihn auch nicht durchfüttern wollte. Er ist notgedrungen zu seiner Freundin gezogen. Das Sozialamt hat dann befürwortet, daß es unzumutbar ist, bei seiner Mutter zu leben, (ist wirklich unzumutbar, verstehen sich nicht usw.) und mit seiner Freundin lebt er jetzt in einer Bedarfsgemeinschaft und sie bekommen beide das Geld vom Sozialamt, was zu zweit ihnen zusteht (Seiner Freundin und ihm) Aber es ist leider so geregelt, daß ein Kind bis zum 25. Jahr bei den Eltern leben muß und wenn die Eltern genug Geld verdienen, diese auch durchfüttern müssen. Die Kinder haben nur Anspruch auf Kindergeld, bzw. die Eltern. Ihr müßtet versuchen, es durchzusetzen, daß er eine eigene Wohnung beziehen darf, aber da muß man dem Vater schon ganz schön mies machen und das wollt ihr sicher nicht. Ich denke, da wird Euch nichts anderes übrig bleiben, als dieses blöde Gesetz so hinzunehmen. Aber vielleicht hat ja noch ein anderer eine Idee. Ausziehen und für sich selber sorgen und Geld vom Sozialamt beziehen darf man erst, wenn man eigene Arbeit hat oder in Ausbildung geht. Festlegen will ich mich aber nicht. Lg. Tine

  • Es scheint, als wenn dein Freund keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat, also wohl nicht 12 Monate zusammen bringt, die man ja innerhalb ner bestimmten Frist gearbeitet haben muss. Warum er aber gar nix bekommen soll, das is schon etwas merkwürdig.

    Aber die Aussage vom Amt, also bis 25 müssen Eltern aufkommen, wenn der eh daheim wohnt, da is sicher alles richtig.
    Die Schulden des Vaters müssen da eben zurück stehen, der nicht pfändbare Teil erhöht sich ja in dem Fall, wenn der für seinen Sohn aufkommen muss.
    Wenn man nur 50 € über irgendwelchen Grenzen liegt, dann kann man ja vlt mit seinem Arbeitgeber reden und paar Stunden weniger arbeiten.

    Zudem sollte auch ausschlaggebend sein, was bei dem Vergleich den erwirkt wurde.
    Hat der da auch ne Abfindung bekommen? Dann würde sich natürlich jedes Amt raus halten, solange der davon leben kann.

    Letztlich wird aber eh nur eines helfen, nen Job suchen und wieder arbeiten und ja, wir haben viele Arbeitslose, nur wer suchet, der findet :winking_face:

    Ich würde es in nem Fachforum versuchen z.B. http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/forums.html

    LG Franz

  • lieben Dank für deine Antwort Tinchen :smiling_face:

    ja, ich hab mir das schon gedacht, dass es so kommt, aber weil sein Vater so viele Schulden hat, hab ich gehofft, dass er wenigstens Geld für Nahrungsmittel bekommen kann, weil es ist doch so unzumutbar das ganze :frowning_face: da er ja aufgrund seines Rückenleidens nicht arbeiten kann momentan, hat er beim Arbeitsamt nach einer Umschulung gefragt, da er in seinem alten BEruf definitiv nicht mehr arbeiten darf laut mehrerer Arztberichte!! das hat das Arbeitsamt abgelehnt! Ja und das kann doch irgendwie nicht richtig sein?

    Würde das was bringen, wenn er sich krank schreiben lässt weiter, bekommt er dann, obvwohl er arbeitslos Krankengeld von der Krankenkasse? Weil wenn man krankgeschrieben ist, darf man ja nicht zum Arbeitsamt, boah ist das kompliziert alles .(


    Franz: Ja du hast recht wegen den Zwölf MOnaten. Die müssen ja voll sein, um Arbeitslosengeld ´1 zu beziehen, so viel weiß ich auch noch :smiling_face:

    ja Abfindung: 500 EUR brutto (also ein Witz) und das will der Arbeitgeber trotz gerichtlichen Vergleichs nicht zahlen und jetzt müssen wir ne Kontenpfändung beim Arbeitgeber durchziehen.

  • Arbeitsunfähig heißt ja nicht, dass man nicht zum Amt gehen kann. Wenn er aber ein Gutachten hat, dass er nicht mehr gehen kann, dann ist das natürlich was anderes.

    Das Arbeitsamt wird selbst prüfen, ob das Rückenleiden so massiv ist, dass man nicht mehr in dem Job arbeiten kann. Zudem, wenn es durch den Job entstanden ist, dann sollte eigentlich der Renterversicherer zuständig sein.

    Wenn das AA was ablehnt, dann kann man immer Widerspruch einlegen und dann kommts doch zur amtsärztlichen Untersuchung!

    LG Franz

  • ja das hat er ja alles schon gutachten etc. und zum Amtsarzt geht er glaub ich noch, das kommt noch. Er hat von Geburt an ein Rückenleiden, aber durch den Arbeitsunfall ist es so schlimm geworden, dass er nun gar nix mehr heben kann. Was kann man denn tun, um so eine Umschulung zu bekommen, wenn das Amt sich querstellt?

  • Da müsste man die Begründung kennen und ich bin kein Anwalt - aber den wird man dann brauchen.

    Wenn es aber so ist wie du schreibst, also durch einen Arbeitsunfall verursacht, dann ist der Rentenversicherer in der Pflicht, nicht das Arbeitsamt.

    Städtische Sozialberatung oder ähnliches ist kostenfrei und sollte da mehr drüber wissen :winking_face:


    LG Franz

  • Hi, ich habe nicht so viel Ahnung wie Franz, aber ich würde Dir raten, mal zur Krankenkasse zu gehen und auch zur Rentenberatung. Wenn er durch einen Arbeitsunfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, denke ich ist die Rentenstelle dafür zuständig. Er sollte sich auf jeden Fall krank schreiben lassen, denn er kann ja nicht, egal, ob er Geld kriegt oder nicht. Besser wäre gewesen, er hätte sich vor der Kündigung krank schreiben lassen, dann hätte er jetzt für 72 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Sprecht bitte mit der Krankenkasse. Dann soll er aber auch zu den richtigen Ärzten gehen, nicht nur zum Hausarzt, mein Mann hat das jetzt alles durch, Arbeitsunfall, Krankschreibung seit Januar, Rentenantrag, der wurde abgelehnt, er kann ja noch Hausmeister machen, als ob man sich da nicht bücken müßte. Aber das ist was anderes. Bei der Rentenversicherung kann er einen Antrag auf eine Rehamaßnahme sprich Umschulung stellen, da er in seinem alten Beruf nicht mehr arbeiten kann und bei einer Umschulung gibts dann auch Übergangsgeld für die Umschulung, müßte es vom Arbeitsamt auch geben. Ganz wichtig ist die Umschulung, vielleicht ins Büro oder so. Geht zur Krankenkasse und zur Rentenversicherungsberatung und laßt Euch nicht abwimmeln. Er muß natürlich sagen, daß er unbedingt arbeiten will. Alles andere ergibt sich dann, denke ich mal. Lg. Tine

  • Huhu,
    zuerst, ganz soviel Ahnung hab ich nicht. Aber eines macht mich doch stutzig. Wenn es ein Arbeitsunfall war dann ist definitiv die Berufsgenossenschaft in der Pflicht, ich habe ja ein ganz ähnliches Problem gerade. Wenn er aufgrund eines Arbeitsunfalles nicht mehr arbeiten kann kommt die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers für alle Folgen auf, vorausgesetzt der Arbeitsunfall wurde als solcher gemeldet. In meinem Fall ist es ja auch so das sich Rententräger und Berufsgenossenschaft darüber streiten wer nun zahlen muss. Und so wie es im moment aussieht werde ich Rente von der Berufsgenossenschaft bekommen. Das ist das eine das ich sicher weis.

    Das andere: also die 19 jährige Tochter meines Freundes flog ja auch von zuhause raus wegen unzumutbarer Zustände und Streitereien. Es stimmt das trotzdem beide Elternteile dafür aufkommen müssen um den Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Die Mutter konnte nachweisen das dies nicht zumutbar ist. Sie ist ja dann bei uns eingezogen. Die Sachlage ist etwas anderst da Ihr kleines Kind ja auch eigentlich berücksichtigt würde als eigene Bedarfsgemeinschaft. Aber das Kind hat Sie ja abgegeben als Pflegekind. Von dem her zählt nur Sie. Da es bei uns auf die Dauer auch nicht ging.....(unzumutbar, möchte nicht näher drauf eingehen) haben wir den Antrag auf Grundsicherung gestellt der auch genehmigt wurde. Ihr hätte somit eine Wohnung mit ca 30 m² zugestanden und die üblichen Geldzahlungen. Lass Dich mal bei Pro Familie beraten, die sind auch für solche Fälle zuständig. Ich kann mir nicht vorstellen das es an 50 Euro scheitern sollte. Nicht das ich jetzt zum Betrug hier anstiften möchte, aber es hört sich ja so an als würde es überhaupt nicht gehn bei euch finanziell. Da reicht auch das Kindergeld von 150 Euro nicht aus. Wie gesagt, kenne mich nicht supergut aus und hoffe ich hab Dir nichts falsches gesagt. Alles liebe, Carry

  • Wo Carry natürlich vollkommen Recht hat, Berufsgenossenschaft ist der springende Punkt, dann der Rentenversicherer, dann eben KK und die streiten das dann schon aus - nur jetzt is schnelle Beratung nötig!

    LG Franz

  • wisst ihr, das Problem ist, dass er zwar durch den Arbeitsunfall jetzt nicht mehr arbeiten kann, aber das Rückenproblem hat er schon seit Geburt an, und ich glaube nicht, dass die Berufsgenossenschaft das als Grund sieht. Ich kann das echt nicht verstehen, wie das abläuft... Ich weiß echt nicht wies weiter gehen soll so. ich meine ich gehe ja arbeiten, aber ich muss meine Schulden alle abzahlen und da bleibt leider auch nichts über... nur so das nötigste und das teilen wir ja dann, aber auf lange Dauer ist das keine Lösung!

  • Frank: danke für den Link zu dem Spezialforum. Habe Antworten bekommen. Die sagten alle, das wäre halt so und man kann nichts machen. Na so einfach lassen wir uns aber nicht abfertigen das kann ja wohl nicht sein!

  • Das wird wohl ein Gutachter klären müssen wodurch genau jetzt diese Arbeitsunfähigkeit begründet ist.

  • Das hat der Arzt schon begutachtet. Durch die ABnutzung wird das immer schlimmer´und entzündet sich immer wieder (ist wohl ein Wirbelbruch, die genaue Bezeichnung kenne ich nicht). Auf jeden Fall hat er nun ständig Taubheitsgefühle in den Beinen und die Ärzte geben ihm nur Schmerztabletten und sagen, sie können noch nichts machen. Ich weiß jetzt auch im Moment nicht weiter :frowning_face:

  • Dann wird es wohl auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente rauslaufen wie bei mir. Muss eben auch beantragt werden.

  • Hm, bei mir haben die da keinen Stress gemacht wegen einer Umschulung. Hat sich erst im nachhinein rausgestellt das ich doch gar nicht mehr arbeiten kann.

  • Also so wie ich es sehe...Es scheint ja erstmal geklärt zu sein, dass es kein BG-Fall ist. Sprich, dass nicht der Arbeitsunfall am Rückenleiden Schuld ist. Oder ist das noch nicht ganz geklärt? also das wäre erstmal der erste Schritt-BG-Fall oder nicht. Denn daran hängt alles, ist die Berufsgenossenschaft zuständig oder nicht. Und da muss er eben nen ganz klaren Bescheid haben.

    Dann als nächstes, er ist arbeitssuchend gemeldet, ja? Dann soll er schleunigst nen Termin mit dem Berater ausmachen der für ihn zuständig ist. Und da dann drum bitten, dass man ihm ne Umschulung gibt. Dazu ist dann eben ein Gutachten nötig, was aber meist dann auch übers Amt läuft. Also dass eben dann festgestellt wird, dass er die Arbeit nicht mehr machen kann, sondern dass er was anderes machen muss. Büro oder was auch immer.

    Das wäre eben die eine Seite, wie man ihn dann wieder ins Arbeitsleben bringt. Das finanzielle Ding, ja da hängt natürlich sein Vater mit drin. Unter 25 ist es eben so. Aber dann sollte sich jetzt sein Vater mal schnell drehen, denn wenn er jetzt für seinen Sohn aufkommen muss, vielleicht hat er dann Anrecht auf zusätzliches Geld vom Amt. Also muss er jetzt eben auch sich mal kümmern...

    Sind so die Sachen, die mir jetzt erstmal einfallen...

  • huhu ragazza :smiling_face:

    vielen Dank für deinen optimistischen Beitrag :smiling_face: jetzt hab ich wenigstens wieder ein bisschen Hoffnung :smiling_face: einfach danke dafür schon mal! Er war ja heute beim Berater und da wurde ihm ja gesagt, dass er vom Arbeitsamt Geld bekommt. Er hat sich direkt arbeitssuchend gemeldet, als die Chefin ihn mit dem Rausschmiss gedroht hat, nach dem er zwei Tage krankgeschrieben war! das Amt sagte, dass er diesmal alles richtig gemacht hätte und er GEld bekommen würde. Dann hatte er den Termin beim Berater, wo man ihm dann gesagt hat, Umschulung würde nicht gehen, aber der Arzttermin beim Amtsarzt steht ja noch aus zum Glück und er wird den BEruf nicht mehr ausüben können. Das haben wir von drei Orthopäden und dem Radiologen bestätigt bekommen. Er hat jetzt von einem Privatpatientenorthopäden einen Bericht erstellen lassen, der auch sagt, dass er in dem gelernten BEruf nicht mehr tätig sein kann!

    ich habe meinen Freund jetzt erst mal motiviert, dass er sich wenigsten eine Aushilfstätigkeit suchen soll, wo er nicht schwer heben muss, er hat auch schon rumtelefoniert.

    Ich finde das eine Schweinerei erst gesagt zu bekommen, es wäre alles in Ordnung und dann "ach ne, jetzt geht das doch auf einmal nicht", sehen Sie zu wie Sie klarkommen.... na Danke armes Deutschland....

    Das wird auch denke ich nicht als BG-Fall durchgehen, da er das Rückenleiden ja von Geburt an hat, aber halt jetzt durch diesen Arbeitsunfall ist er gar nicht mehr im Stande, mehr als 5 kg zu heben, ohne fast vor Schmerzen einzuknicken...

  • Also ich bekomme auch Arbeitslosengeld. Bloß ist es Arbeitslosengeld II, also Hartz IV und kann nur sagen dass man es bekommt. Ich hatte eine ziemlich blöde Sachbearbeiterin die ihr Job nicht ganz so verstanden hat, aber ihr habt ja wie ich les eine/n gute/n Sachbearbeiter/in desswegen würde ich mir da keine weiteren Gedanken machen. Dass wird alles schon!

    Lg
    Nessy

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