Ich habe eben im Netz einen interessanten Artikel gesehn. Hierbei ging es darum das Blutentnahmen die von Polizisten angeordnet werden unter bestimmten Umständen anfechtbar sind. Selbst wenn ein schnelltest ein positves Ergebniss zeigt muss ein Polizeibeamter immer zuerst einen Richter befragen wegen einer Blutentname. Es sei nicht rechtens das Polizeibeamte das selbst entscheiden, nur in seltenen Fällen. Wenn z.b keine Möglichkeit besteht einen Richter zu erreichen. Im Vorliegendem Fall wurde ein Drogenkonsument in dessen Blutprobe erhebliche Mengen von Thc gefunden wurde freigesprochen.
Kann das kaum glauben, das könnte einige interesieren die zur Zeit ein Verfahren am laufen haben. Ich frage mich allerdings wie man beweisen soll das ein Polizist keinen Richter gefragt hat? Es gibt jetzt wohl schon einige Rechtsprechungen in denen Drogenkonsumenten Ihren Führerschein trotz positiven Bluttest behalten durften.
Meine ganz persönliche Meinung: Egal was für Drogen....das Auto muss immer stehn bleiben, da gibts kein Wenn und Aber. Und eine Bestrafung finde ich da sehr angemessen.
http://straffrei-mobil.de/index.php/home…nahmen-anordnen